Was dieser Rechner macht
Der Rechner rechnet in beide Richtungen. Du gibst einen Nettobetrag ein und bekommst den Bruttobetrag. Oder du gibst einen Bruttobetrag ein und bekommst den Nettobetrag. In beiden Fällen siehst du, wie viel Mehrwertsteuer im Betrag steckt.
Du wählst zwischen dem Regelsatz von 19 % und dem ermäßigten Satz von 7 %. Alle Beträge rundet der Rechner erst am Ende auf Cent.
Die Formeln
Netto zu brutto: Bruttobetrag = Nettobetrag × (1 + Steuersatz). Bei 19 % ist das Netto × 1,19, bei 7 % Netto × 1,07.
Brutto zu netto: Nettobetrag = Bruttobetrag ÷ (1 + Steuersatz). Bei 19 % ist das Brutto ÷ 1,19, bei 7 % Brutto ÷ 1,07.
Steuer im Bruttobetrag: Mehrwertsteuer = Bruttobetrag × Steuersatz ÷ (1 + Steuersatz). Bei 19 % ist das Brutto × 19 ÷ 119, bei 7 % Brutto × 7 ÷ 107.
Der wichtigste Punkt: Beim Rückrechnen teilst du. Du ziehst nicht einfach 19 % vom Bruttobetrag ab. Die 19 % beziehen sich immer auf den Nettobetrag.
So rechne ich das aus
Ich nehme zwei typische Fälle.
Fall 1: Du schreibst ein Angebot. Deine Leistung kostet 2.500 € netto. Du rechnest 2.500 € × 1,19 und kommst auf 2.975 € brutto. Die Mehrwertsteuer beträgt 475 €.
Fall 2: Du bekommst eine Rechnung. Ein Werkzeug kostet 59,50 € brutto. Du rechnest 59,50 € ÷ 1,19 und kommst auf 50 € netto. Darin stecken 9,50 € Mehrwertsteuer. Bist du zum Vorsteuerabzug berechtigt, holst du dir diese 9,50 € über die Umsatzsteuer-Voranmeldung zurück.
Welcher Steuersatz gilt
Der Regelsatz beträgt nach § 12 Abs. 1 UStG 19 %. Der ermäßigte Satz von 7 % gilt nur für die Umsätze, die § 12 Abs. 2 UStG aufzählt, darunter viele Lebensmittel und Bücher. Beratung, Software, Agenturleistungen und die meisten anderen Dienstleistungen haben den Regelsatz.
Bist du Kleinunternehmer, weist du gar keine Umsatzsteuer aus. Das gilt nach § 19 UStG, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet (Stand Oktober 2026). Deine Preise sind dann Endpreise ohne Steuer. Weist du trotzdem Steuer auf einer Rechnung aus, schuldest du den Betrag nach § 14c UStG dem Finanzamt.
Mehrwertsteuer auf der Rechnung
Eine Rechnung an ein anderes Unternehmen nennt den Nettobetrag, den Steuersatz und den Steuerbetrag getrennt. Das verlangt § 14 Abs. 4 UStG neben weiteren Pflichtangaben wie Steuernummer, Rechnungsnummer und Leistungsdatum. Für den Kunden ist das wichtig, weil er nur mit diesen Angaben die Vorsteuer abziehen kann.
Rechnest du mehrere Positionen ab, addierst du zuerst die Nettobeträge und rechnest die Steuer auf die Summe. So vermeidest du Rundungsdifferenzen von einzelnen Cent, die bei der Prüfung der Rechnung Fragen auslösen.
Vorsteuer: die Steuer, die du zurückbekommst
Zahlst du selbst eine Rechnung mit Umsatzsteuer, ist diese Steuer für dich meist kein Aufwand. Als Unternehmer mit Vorsteuerabzug ziehst du sie in der Umsatzsteuer-Voranmeldung von der Steuer ab, die du deinen Kunden berechnet hast. An das Finanzamt zahlst du nur die Differenz. Für den MwSt-Rechner heißt das: Bei deinen Einkäufen interessiert dich vor allem der Nettobetrag, bei deinen Verkäufen beide Werte.
Netto denken als Unternehmer
Die Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen gehört nicht dir. Du nimmst sie für das Finanzamt ein und gibst sie mit der Voranmeldung weiter, abzüglich der Vorsteuer aus deinen eigenen Einkäufen. Wer das Geld auf dem Konto für Umsatz hält, gerät bei der nächsten Zahlung an das Finanzamt in Not.
Rechne deshalb Preise, Marge und Gewinn immer netto. Ein Kunde, der dir 1.190 € überweist, hat dir 1.000 € Umsatz gebracht. Lege die Steuer am besten sofort auf ein eigenes Konto. Dann siehst du auf deinem Geschäftskonto, was dir wirklich gehört.
Netto zu denken hilft auch beim Preis. Wie viel von deinem Nettopreis nach den direkten Kosten übrig bleibt, zeigt der Marge-Rechner. Ob dein Preis deine Zeit bezahlt, prüfst du mit dem Stundensatz-Rechner.
Preise für Privatkunden und Firmenkunden
Verkaufst du an Privatkunden, nennst du nach der Preisangabenverordnung den Gesamtpreis mit Umsatzsteuer. Rechne dafür vom Nettopreis hoch, den du brauchst, und runde dann auf einen glatten Bruttopreis. Ein Beispiel: Du brauchst mindestens 84 € netto. Mal 1,19 sind das 99,96 €. Auf der Website steht dann ein Preis von 100 €. Netto bleiben dir 84,03 €.
Verkaufst du an Unternehmen, sind Nettopreise üblich. Firmenkunden mit Vorsteuerabzug bekommen die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück. Für sie zählt der Nettobetrag. Schreib in Angeboten an Firmen deshalb immer „zuzüglich Umsatzsteuer“ dazu. Dann gibt es später keinen Streit darüber, ob ein Preis netto oder brutto gemeint war.
Häufige Fehler
Du ziehst 19 % vom Bruttobetrag ab. Aus 100 € brutto werden so 81 € statt 84,03 € netto. Der Fehler beträgt über 3 € auf je 100 € und wächst mit jeder Rechnung.
Du rundest jede Position einzeln. Rechne die Steuer auf die Nettosumme. Sonst stimmen Summe und Einzelbeträge nicht überein.
Du weist als Kleinunternehmer Steuer aus. Dann schuldest du den ausgewiesenen Betrag, obwohl du ihn nicht abführen müsstest. Ein Hinweis wie „Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG“ macht die Rechnung eindeutig.
Du vergleichst Angebote brutto und netto gemischt. Bitte jeden Anbieter um Nettopreise. Nur dann vergleichst du die echten Kosten für dein Unternehmen.