MwSt-Rechner: Mehrwertsteuer berechnen, netto und brutto

Von . Stand: 18. Oktober 2026

Für den Bruttobetrag nimmst du den Nettobetrag mal 1,19 beim Regelsatz von 19 % oder mal 1,07 beim ermäßigten Satz von 7 %. Für den Nettobetrag teilst du den Bruttobetrag durch 1,19 oder 1,07. Aus 100 € netto werden 119 € brutto. Aus 100 € brutto werden 84,03 € netto, darin stecken 15,97 € Mehrwertsteuer.

Dein Ergebnis 119,00 € brutto
100,00 € netto sind 119,00 € brutto.

Darin stecken 19,00 € Umsatzsteuer zum Satz von 19 %.

Nettobetrag
100,00 €
Mehrwertsteuer
19,00 €
Bruttobetrag
119,00 €

Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weist du keine Umsatzsteuer aus. Beträge auf Cent gerundet.

Alle Werte sind Modellrechnungen ohne Gewähr. Rundungsdifferenzen sind möglich.

Beispiel: Nettobeträge mit 19 % Mehrwertsteuer

Nettobetrag MehrwertsteuerBruttobetrag
50,00 € 9,50 €59,50 €
100,00 € 19,00 €119,00 €
500,00 € 95,00 €595,00 €
1.000,00 € 190,00 €1.190,00 €
5.000,00 € 950,00 €5.950,00 €

Was dieser Rechner macht

Der Rechner rechnet in beide Richtungen. Du gibst einen Nettobetrag ein und bekommst den Bruttobetrag. Oder du gibst einen Bruttobetrag ein und bekommst den Nettobetrag. In beiden Fällen siehst du, wie viel Mehrwertsteuer im Betrag steckt.

Du wählst zwischen dem Regelsatz von 19 % und dem ermäßigten Satz von 7 %. Alle Beträge rundet der Rechner erst am Ende auf Cent.

Die Formeln

Netto zu brutto: Bruttobetrag = Nettobetrag × (1 + Steuersatz). Bei 19 % ist das Netto × 1,19, bei 7 % Netto × 1,07.

Brutto zu netto: Nettobetrag = Bruttobetrag ÷ (1 + Steuersatz). Bei 19 % ist das Brutto ÷ 1,19, bei 7 % Brutto ÷ 1,07.

Steuer im Bruttobetrag: Mehrwertsteuer = Bruttobetrag × Steuersatz ÷ (1 + Steuersatz). Bei 19 % ist das Brutto × 19 ÷ 119, bei 7 % Brutto × 7 ÷ 107.

Der wichtigste Punkt: Beim Rückrechnen teilst du. Du ziehst nicht einfach 19 % vom Bruttobetrag ab. Die 19 % beziehen sich immer auf den Nettobetrag.

So rechne ich das aus

Ich nehme zwei typische Fälle.

Fall 1: Du schreibst ein Angebot. Deine Leistung kostet 2.500 € netto. Du rechnest 2.500 € × 1,19 und kommst auf 2.975 € brutto. Die Mehrwertsteuer beträgt 475 €.

Fall 2: Du bekommst eine Rechnung. Ein Werkzeug kostet 59,50 € brutto. Du rechnest 59,50 € ÷ 1,19 und kommst auf 50 € netto. Darin stecken 9,50 € Mehrwertsteuer. Bist du zum Vorsteuerabzug berechtigt, holst du dir diese 9,50 € über die Umsatzsteuer-Voranmeldung zurück.

Welcher Steuersatz gilt

Der Regelsatz beträgt nach § 12 Abs. 1 UStG 19 %. Der ermäßigte Satz von 7 % gilt nur für die Umsätze, die § 12 Abs. 2 UStG aufzählt, darunter viele Lebensmittel und Bücher. Beratung, Software, Agenturleistungen und die meisten anderen Dienstleistungen haben den Regelsatz.

Bist du Kleinunternehmer, weist du gar keine Umsatzsteuer aus. Das gilt nach § 19 UStG, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet (Stand Oktober 2026). Deine Preise sind dann Endpreise ohne Steuer. Weist du trotzdem Steuer auf einer Rechnung aus, schuldest du den Betrag nach § 14c UStG dem Finanzamt.

Mehrwertsteuer auf der Rechnung

Eine Rechnung an ein anderes Unternehmen nennt den Nettobetrag, den Steuersatz und den Steuerbetrag getrennt. Das verlangt § 14 Abs. 4 UStG neben weiteren Pflichtangaben wie Steuernummer, Rechnungsnummer und Leistungsdatum. Für den Kunden ist das wichtig, weil er nur mit diesen Angaben die Vorsteuer abziehen kann.

Rechnest du mehrere Positionen ab, addierst du zuerst die Nettobeträge und rechnest die Steuer auf die Summe. So vermeidest du Rundungsdifferenzen von einzelnen Cent, die bei der Prüfung der Rechnung Fragen auslösen.

Vorsteuer: die Steuer, die du zurückbekommst

Zahlst du selbst eine Rechnung mit Umsatzsteuer, ist diese Steuer für dich meist kein Aufwand. Als Unternehmer mit Vorsteuerabzug ziehst du sie in der Umsatzsteuer-Voranmeldung von der Steuer ab, die du deinen Kunden berechnet hast. An das Finanzamt zahlst du nur die Differenz. Für den MwSt-Rechner heißt das: Bei deinen Einkäufen interessiert dich vor allem der Nettobetrag, bei deinen Verkäufen beide Werte.

Netto denken als Unternehmer

Die Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen gehört nicht dir. Du nimmst sie für das Finanzamt ein und gibst sie mit der Voranmeldung weiter, abzüglich der Vorsteuer aus deinen eigenen Einkäufen. Wer das Geld auf dem Konto für Umsatz hält, gerät bei der nächsten Zahlung an das Finanzamt in Not.

Rechne deshalb Preise, Marge und Gewinn immer netto. Ein Kunde, der dir 1.190 € überweist, hat dir 1.000 € Umsatz gebracht. Lege die Steuer am besten sofort auf ein eigenes Konto. Dann siehst du auf deinem Geschäftskonto, was dir wirklich gehört.

Netto zu denken hilft auch beim Preis. Wie viel von deinem Nettopreis nach den direkten Kosten übrig bleibt, zeigt der Marge-Rechner. Ob dein Preis deine Zeit bezahlt, prüfst du mit dem Stundensatz-Rechner.

Preise für Privatkunden und Firmenkunden

Verkaufst du an Privatkunden, nennst du nach der Preisangabenverordnung den Gesamtpreis mit Umsatzsteuer. Rechne dafür vom Nettopreis hoch, den du brauchst, und runde dann auf einen glatten Bruttopreis. Ein Beispiel: Du brauchst mindestens 84 € netto. Mal 1,19 sind das 99,96 €. Auf der Website steht dann ein Preis von 100 €. Netto bleiben dir 84,03 €.

Verkaufst du an Unternehmen, sind Nettopreise üblich. Firmenkunden mit Vorsteuerabzug bekommen die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück. Für sie zählt der Nettobetrag. Schreib in Angeboten an Firmen deshalb immer „zuzüglich Umsatzsteuer“ dazu. Dann gibt es später keinen Streit darüber, ob ein Preis netto oder brutto gemeint war.

Häufige Fehler

Du ziehst 19 % vom Bruttobetrag ab. Aus 100 € brutto werden so 81 € statt 84,03 € netto. Der Fehler beträgt über 3 € auf je 100 € und wächst mit jeder Rechnung.

Du rundest jede Position einzeln. Rechne die Steuer auf die Nettosumme. Sonst stimmen Summe und Einzelbeträge nicht überein.

Du weist als Kleinunternehmer Steuer aus. Dann schuldest du den ausgewiesenen Betrag, obwohl du ihn nicht abführen müsstest. Ein Hinweis wie „Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG“ macht die Rechnung eindeutig.

Du vergleichst Angebote brutto und netto gemischt. Bitte jeden Anbieter um Nettopreise. Nur dann vergleichst du die echten Kosten für dein Unternehmen.

Häufige Fragen

Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus?
Nimm den Nettobetrag mal den Steuersatz. Bei 19 % sind das von 100 € netto 19 € Mehrwertsteuer. Netto plus Mehrwertsteuer ergibt den Bruttobetrag, hier 119 €. Beim ermäßigten Satz von 7 % sind es 7 € Steuer und 107 € brutto.
Wie rechne ich von brutto auf netto?
Teile den Bruttobetrag durch 1,19 oder bei 7 % durch 1,07. Aus 119 € brutto werden so 100 € netto. Ein häufiger Fehler ist, 19 % vom Bruttobetrag abzuziehen. Aus 100 € brutto würden dann 81 € statt richtig 84,03 € netto.
Wann gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %?
Für die Umsätze, die § 12 Abs. 2 UStG aufzählt, darunter viele Lebensmittel und Bücher. Alle anderen steuerpflichtigen Umsätze haben den Regelsatz von 19 % nach § 12 Abs. 1 UStG. Ob dein Angebot darunter fällt, klärst du im Zweifel mit deinem Steuerberater.
Ist Mehrwertsteuer dasselbe wie Umsatzsteuer?
Ja. Im Gesetz heißt sie Umsatzsteuer, im Alltag meist Mehrwertsteuer. Gemeint ist dieselbe Steuer. Auf Rechnungen und in der Buchhaltung findest du beide Begriffe.
Muss ich als Kleinunternehmer Mehrwertsteuer ausweisen?
Nein. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weist du keine Umsatzsteuer aus. Das gilt, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet (Stand Oktober 2026). Weist du trotzdem Steuer aus, schuldest du den Betrag nach § 14c UStG.
Wie viel Mehrwertsteuer steckt in 100 € brutto?
Bei 19 % stecken in 100 € brutto 15,97 € Mehrwertsteuer, netto sind es 84,03 €. Bei 7 % sind es 6,54 € Steuer und 93,46 € netto. Der Steueranteil am Bruttobetrag ist also 19 geteilt durch 119 beziehungsweise 7 geteilt durch 107.

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Modellrechnung auf Basis deiner Eingaben, keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung und keine Zusage einer Wertentwicklung. Ob etwas in deiner Situation passt, klärst du mit einem Steuerberater. Ausführlicher Hinweis.