ARTUR NEUMANN

Freistellungsauftrag optimal auf Banken verteilen

Freistellungsauftrag Bank 1 700,00 €
Freistellungsauftrag Bank 2 300,00 €
Freistellungsauftrag Bank 3 0,00 €
Freistellungsauftrag Bank 4 0,00 €
Verteilt insgesamt 1.000,00 €
Nicht verteilter Rest 0,00 €
Gesparte Abgeltungsteuer 263,75 €

Grundlage ist der Sparerpauschbetrag nach § 20 Absatz 9 EStG, also 1.000 € je Person und 2.000 € bei Zusammenveranlagung. Der Freistellungsauftrag schafft keinen zusätzlichen Freibetrag. Er sorgt dafür, dass die Bank die Steuer gar nicht erst einbehält. Ohne Auftrag holst du dir denselben Betrag erst über die Steuererklärung zurück. Die ausgewiesene Ersparnis enthält den Solidaritätszuschlag, aber keine Kirchensteuer. Wer kirchensteuerpflichtig ist, spart etwas mehr. Beträge werden auf volle Euro abgerundet, weil Banken Freistellungsaufträge in vollen Euro führen.

Alle Werte sind Modellrechnungen ohne Gewähr. Rundungsdifferenzen sind möglich.

Was dieser Rechner macht

Der Rechner teilt deinen Sparerpauschbetrag auf bis zu vier Banken auf. Du trägst ein, welche Kapitalerträge du dieses Jahr bei jedem Institut erwartest. Heraus kommt der Betrag, den du jeder Bank als Freistellungsauftrag melden solltest, der Teil des Freibetrags, der ungenutzt liegen bleibt, und die Abgeltungsteuer, die dir die Verteilung erspart.

Warum überhaupt verteilt werden muss

Der Sparerpauschbetrag ist der Betrag, bis zu dem Kapitalerträge steuerfrei bleiben. Er steht dir einmal im Jahr zu, nicht einmal pro Bank. Für eine Einzelperson sind das 1.000 €, für zusammen veranlagte Ehepaare 2.000 €. Nachzulesen in § 20 Absatz 9 EStG.

Ein Freistellungsauftrag ist die Anweisung an eine einzelne Bank, bis zu einem bestimmten Betrag keine Steuer einzubehalten. Die Rechtsgrundlage steht in § 44a EStG. Ohne diesen Auftrag zieht die Bank ab dem ersten Euro Ertrag 25 % Abgeltungsteuer ab, dazu 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer. Zusammen sind das 26,375 %. Die Sätze stehen in § 32d Absatz 1 EStG und § 4 SolzG 1995.

Die Summe aller Aufträge darf den Pauschbetrag nicht übersteigen. Jede Bank meldet dem Bundeszentralamt für Steuern, welche Beträge sie freigestellt hat. Diese Meldepflicht steht in § 45d Absatz 1 EStG. Wer bei drei Banken je 1.000 € freistellen lässt, fällt also auf.

Damit steht die Aufgabe fest. Ein knapper Freibetrag muss auf mehrere Institute verteilt werden, und jeder Euro soll dort landen, wo ihm auch ein Ertrag gegenübersteht.

So rechne ich das aus

Als Beispiel nehme ich die Voreinstellung des Rechners. Eine einzeln veranlagte Person erwartet bei Bank 1 Erträge von 700 €, bei Bank 2 von 450 € und bei Bank 3 von 150 €. Zusammen sind das 1.300 €, also mehr als der Freibetrag von 1.000 €.

Schritt 1: Erträge je Bank schätzen. Dazu zählen Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen, realisierte Kursgewinne und bei Fonds die Vorabpauschale. Ein Tagesgeldkonto mit 28.000 € Guthaben und 2,5 % Zins bringt zum Beispiel 700 € im Jahr.

Schritt 2: Banken nach Ertrag sortieren. Der Rechner stellt Bank 1 mit 700 € an die erste Stelle, dann Bank 2 mit 450 €, dann Bank 3 mit 150 €. Die Reihenfolge, in der du die Beträge eintippst, ist egal.

Schritt 3: Freibetrag der Reihe nach zuteilen. Bank 1 bekommt 700 €, denn mehr Ertrag entsteht dort nicht. Vom Freibetrag bleiben 300 € übrig. Diese 300 € gehen an Bank 2, obwohl dort 450 € anfallen. Für Bank 3 ist nichts mehr da. Sie bekommt 0 € und damit gar keinen Auftrag.

Schritt 4: Ersparnis ausrechnen. Verteilt sind 1.000 €. Auf diesen Betrag hätte die Bank 26,375 % einbehalten, also 263,75 €. Genau diese Summe bleibt auf deinem Konto. Steuerpflichtig bleiben 300 €, dafür ziehen die Banken zusammen 79,13 € ab.

Der Vergleich mit der naheliegenden Alternative zeigt, warum die Sortierung zählt. Wer die 1.000 € gleichmäßig auf drei Banken verteilt, also 334 €, 333 € und 333 €, stellt bei Bank 3 mehr frei, als dort überhaupt an Ertrag entsteht. Genutzt werden dann nur 817 € statt 1.000 €. Die Ersparnis sinkt auf 215,48 €. Bei der gleichmäßigen Verteilung behalten die Banken also 48,27 € mehr Steuer ein.

Ein zweites Beispiel: Ehepaar

Ein zusammen veranlagtes Ehepaar hat 2.000 € Freibetrag. Angenommen, es erwartet 1.200 € bei Bank 1, 700 € bei Bank 2 und 300 € bei Bank 3. Der Rechner gibt Bank 1 den vollen Betrag von 1.200 €, Bank 2 bekommt 700 €, für Bank 3 bleiben 100 €. Alle 2.000 € sind untergebracht, die Ersparnis liegt bei 527,50 €.

Ein gemeinsamer Freistellungsauftrag setzt die Zusammenveranlagung voraus, also eine gemeinsame Steuererklärung. Teilt dasselbe Paar aus Bequemlichkeit je 1.000 € auf die ersten beiden Banken auf, werden nur 1.700 € genutzt. Die Banken behalten dann 79,13 € mehr Steuer ein.

Wenn der Freibetrag größer ist als die Erträge

Bei kleineren Depots bleibt oft etwas übrig. Erwartest du 600 €, 250 € und 80 €, verteilt der Rechner genau diese Beträge. Verteilt sind 930 €, nicht verteilt bleiben 70 €. Die Ersparnis beträgt 245,29 €.

Dieser Rest ist kein Verlust. Er zeigt nur, dass deine Erträge unter dem Pauschbetrag liegen. Übertragen lässt er sich nicht, denn der Sparerpauschbetrag gilt je Kalenderjahr.

Was dabei oft übersehen wird

Die Vorabpauschale gehört in die Schätzung. Wer thesaurierende ETFs hält, also Fonds, die ihre Erträge nicht ausschütten, zahlt trotzdem jedes Jahr Steuer. Grundlage ist der Basiszins, den die Deutsche Bundesbank zum Jahresanfang ermittelt und das Bundesfinanzministerium veröffentlicht. Für 2026 liegt er bei 3,20 %. In den Basisertrag fließen davon 70 %, das sind 2,24 % des Depotwerts. Bei einem Depotwert von 30.000 € zu Jahresbeginn ergibt das einen Basisertrag von 672,00 €. Davon bleiben bei Aktienfonds 30 % steuerfrei, das ist die Teilfreistellung. Angerechnet auf deinen Freibetrag werden also 470,40 €. Die Formel steht in § 18 InvStG, die Teilfreistellung in § 20 InvStG. Ab rund 63.800 € Depotwert schöpft allein die Vorabpauschale den Freibetrag einer Einzelperson aus. Wie sich das im Detail rechnet, zeigt der Vorabpauschale-Rechner.

Ein zu großer Auftrag bei der falschen Bank bindet dein Geld. Wer den vollen Freibetrag von 1.000 € beim kleinsten Depot hinterlegt, wo nur 150 € Ertrag anfallen, nutzt davon 150 €. Die Ersparnis sinkt auf 39,56 €. Zusammen behalten die Banken 224,19 € mehr Steuer ein. Über die Anlage KAP holst du dir den Betrag zurück, aber erst mit dem Steuerbescheid im Folgejahr.

Kirchensteuer ist in der Ersparnis nicht enthalten. Der Rechner setzt 26,375 % an, also Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag. Bist du kirchensteuerpflichtig, ermäßigt sich die Abgeltungsteuer nach § 32d Absatz 1 Satz 3 EStG, die Gesamtbelastung liegt aber höher. Derselbe voll genutzte Freibetrag von 1.000 € spart dir dann 279,95 € statt 263,75 €, gerechnet mit 9 % Kirchensteuer.

Der Auftrag gilt pro Bank, nicht pro Depot. Hast du bei einem Institut ein Verrechnungskonto und zwei Depots, wirkt ein einziger Auftrag für alles zusammen. Eine Feinsteuerung innerhalb der Bank ist nicht vorgesehen.

Verkäufe machen die Schätzung schwankend. Ein einziger Verkauf mit Gewinn kann den erwarteten Ertrag verdoppeln. Wenn du im Laufe des Jahres verkaufst, lohnt ein zweiter Blick auf die Verteilung. Was von deinen Erträgen nach Steuer übrig bleibt, zeigt der Abgeltungssteuer-Rechner.

Der Freistellungsauftrag schafft keinen zusätzlichen Freibetrag. Er sorgt nur dafür, dass die Bank die Steuer gar nicht erst abzieht. Ohne Auftrag bekommst du denselben Betrag über die Steuererklärung zurück, allerdings erst Monate später. Der Auftrag ist damit vor allem ein Vorteil bei der Liquidität und beim Papierkram.

Wie du den Rechner sinnvoll benutzt

Nimm dir die letzte Jahressteuerbescheinigung jeder Bank vor. Dort steht, welche Erträge im Vorjahr angefallen sind. Das ist die beste Schätzgrundlage für dieses Jahr. Zinsen passt du an das aktuelle Zinsniveau an, die Vorabpauschale an den heutigen Depotwert.

Rechne danach eine vorsichtige und eine großzügige Variante. Stabil ist die Verteilung erst, wenn beide Varianten dieselben Beträge je Bank ausgeben. Dass dieselbe Bank vorn liegt, reicht dafür nicht. Bei 700 €, 450 € und 150 € bekommt Bank 2 noch 300 €, bei 900 €, 600 € und 200 € nur noch 100 €, obwohl Bank 1 in beiden Fällen an erster Stelle steht.

Einen Puffer für einen unerwarteten Verkaufsgewinn planst du nur ein, wenn der Rechner einen nicht verteilten Rest ausweist. Im Beispiel mit 600 €, 250 € und 80 € bleiben 70 € übrig. Diese 70 € kannst du der größten Bank zusätzlich melden, ohne dass bei den anderen etwas fehlt. Steht der Rest dagegen bei 0 €, geht jeder Euro dieses Puffers einer anderen Bank verloren. Meldest du im Beispiel mit 700 €, 450 € und 150 € der Bank 1 dann 800 € statt 700 €, bleiben für Bank 2 nur noch 200 €. Genutzt werden 900 € statt 1.000 €, die Ersparnis sinkt von 263,75 € auf 237,38 €. Auf die 100 € ungenutzten Freibetrag behalten die Banken 26,38 € Steuer ein, die du dir über die Anlage KAP zurückholen musst. Wie sich der Steuervorteil über lange Zeiträume auf das Endkapital auswirkt, siehst du im Zinseszinsrechner.

Häufige Fragen

Kann ich den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken verteilen?
Ja. Du kannst jedem Institut einen eigenen Freistellungsauftrag über einen Teilbetrag erteilen. Die Summe aller Aufträge darf den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen, also 1.000 € je Person und 2.000 € bei zusammen veranlagten Ehepaaren. Innerhalb einer Bank ist eine Aufteilung auf einzelne Konten oder Depots nicht vorgesehen.
Wie viele Freistellungsaufträge darf ich erteilen?
Eine feste Obergrenze für die Anzahl gibt es nicht. Begrenzt ist nur die Summe. In der Praxis reicht ein Auftrag je Bank, denn er gilt für alle Konten und Depots dieses Instituts. Vier Banken bedeuten also höchstens vier Aufträge, deren Beträge zusammen im Rahmen des Pauschbetrags bleiben müssen.
Was passiert, wenn ich zu viele Freistellungsaufträge erteilt habe?
Jede Bank meldet dem Bundeszentralamt für Steuern, welche Beträge sie freigestellt hat. Diese Meldepflicht steht in § 45d Absatz 1 EStG. Übersteigt die Summe den Pauschbetrag, fällt das auf und die zu viel freigestellten Erträge werden nachversteuert. Korrigiere die Aufträge, sobald dir der Fehler auffällt.
Was passiert mit einem nicht genutzten Freistellungsauftrag?
Der Sparerpauschbetrag gilt je Kalenderjahr. Was du in einem Jahr nicht ausschöpfst, wird nicht ins nächste Jahr übertragen. Ein zu hoher Auftrag bei einer Bank kostet dich nur dann nichts, wenn noch ungenutzter Freibetrag übrig ist. Fehlt dieser Betrag dagegen bei einer anderen Bank, zahlst du dort Steuer, obwohl dir der Pauschbetrag zusteht.
Kann ich den Freistellungsauftrag im laufenden Jahr ändern?
Ja, du kannst ihn erhöhen, senken oder widerrufen. Die Banken setzen dafür eigene Fristen zum Jahresende, meist im Dezember. Ob eine Bank bereits einbehaltene Steuer im selben Jahr noch erstattet, hängt vom Institut ab. Was übrig bleibt, holst du dir über die Anlage KAP der Steuererklärung zurück.
Kann ich den Freistellungsauftrag auf ein einzelnes Depot beschränken?
Nein. Der Auftrag wirkt immer für alle Konten und Depots, die du bei diesem Institut hältst. Wenn du steuern willst, wo der Freibetrag ankommt, musst du ihn zwischen verschiedenen Banken aufteilen, nicht innerhalb einer Bank.
Was ist, wenn ich den Freistellungsauftrag ganz vergessen habe?
Dann behält die Bank die Abgeltungsteuer ein, obwohl dir der Pauschbetrag zusteht. Verloren ist das Geld nicht. Gib die Kapitalerträge in der Anlage KAP an und beantrage die Überprüfung des Steuereinbehalts nach § 32d Absatz 4 EStG. Das Finanzamt zieht den Sparerpauschbetrag dann bei der Veranlagung ab.

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich Bildungs- und Informationszwecken und stellen keine Anlageberatung, Steuerberatung oder Rechtsberatung dar. Investitionen in Aktien, Kryptowährungen, Optionen und andere Finanzinstrumente sind mit Risiken verbunden, einschließlich des möglichen Verlusts von Kapital. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Die Ergebnisse dieses Rechners sind Modellrechnungen auf Basis deiner Eingaben und keine Zusage einer Wertentwicklung. Ob eine Anlage oder Gestaltung in deiner Situation sinnvoll ist, kann nur ein Steuerberater oder eine unabhängige Beratung beurteilen.

Stand: 2026-07-29