Freistellungsauftrag optimal auf Banken verteilen

Zuletzt geprüft am 29. Juli 2026

Gesparte Abgeltungsteuer 263,75 €
Freistellungsauftrag Bank 1
700,00 €
Freistellungsauftrag Bank 2
300,00 €
Freistellungsauftrag Bank 3
0,00 €
Freistellungsauftrag Bank 4
0,00 €
Verteilt insgesamt
1.000,00 €
Nicht verteilter Rest
0,00 €

Grundlage ist der Sparerpauschbetrag nach § 20 Absatz 9 EStG, also 1.000 € je Person und 2.000 € bei Zusammenveranlagung. Der Freistellungsauftrag schafft keinen zusätzlichen Freibetrag. Er sorgt dafür, dass die Bank die Steuer gar nicht erst einbehält. Ohne Auftrag holst du dir denselben Betrag erst über die Steuererklärung zurück. Die ausgewiesene Ersparnis enthält den Solidaritätszuschlag, aber keine Kirchensteuer. Wer kirchensteuerpflichtig ist, spart etwas mehr. Beträge werden auf volle Euro abgerundet, weil Banken Freistellungsaufträge in vollen Euro führen.

Alle Werte sind Modellrechnungen ohne Gewähr. Rundungsdifferenzen sind möglich.

Beispiel: Einzelveranlagung, Erträge 450 €, 150 € und 0 € bei Bank 2 bis 4

Ertrag Bank 1 Freistellungsauftrag Bank 1Verteilt insgesamtNicht verteilter RestGesparte Abgeltungsteuer
200,00 € 200,00 €800,00 €200,00 €211,00 €
500,00 € 500,00 €1.000,00 €0,00 €263,75 €
800,00 € 800,00 €1.000,00 €0,00 €263,75 €
1.200,00 € 1.000,00 €1.000,00 €0,00 €263,75 €

Was dieser Rechner macht

Der Rechner teilt deinen Sparerpauschbetrag auf bis zu vier Banken auf. Du trägst ein, welche Kapitalerträge du dieses Jahr bei jedem Institut erwartest. Heraus kommt der Betrag, den du jeder Bank als Freistellungsauftrag melden solltest, der Teil des Freibetrags, der ungenutzt liegen bleibt, und die Abgeltungsteuer, die dir die Verteilung erspart.

Warum überhaupt verteilt werden muss

Der Sparerpauschbetrag ist der Betrag, bis zu dem Kapitalerträge steuerfrei bleiben. Er steht dir einmal im Jahr zu, nicht einmal pro Bank. Für eine Einzelperson sind das 1.000 €, für zusammen veranlagte Ehepaare 2.000 €. Nachzulesen in § 20 Absatz 9 EStG.

Ein Freistellungsauftrag ist die Anweisung an eine einzelne Bank, bis zu einem bestimmten Betrag keine Steuer einzubehalten. Die Rechtsgrundlage steht in § 44a EStG. Ohne diesen Auftrag zieht die Bank ab dem ersten Euro Ertrag 25 % Abgeltungsteuer ab, dazu 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer. Zusammen sind das 26,375 %. Die Sätze stehen in § 32d Absatz 1 EStG und § 4 SolzG 1995.

Die Summe aller Aufträge darf den Pauschbetrag nicht übersteigen. Jede Bank meldet dem Bundeszentralamt für Steuern, welche Beträge sie freigestellt hat. Diese Meldepflicht steht in § 45d Absatz 1 EStG. Wer bei drei Banken je 1.000 € freistellen lässt, fällt also auf.

Damit steht die Aufgabe fest. Ein knapper Freibetrag muss auf mehrere Institute verteilt werden, und jeder Euro soll dort landen, wo ihm auch ein Ertrag gegenübersteht.

So rechne ich das aus

Als Beispiel nehme ich die Voreinstellung des Rechners. Eine einzeln veranlagte Person erwartet bei Bank 1 Erträge von 700 €, bei Bank 2 von 450 € und bei Bank 3 von 150 €. Zusammen sind das 1.300 €, also mehr als der Freibetrag von 1.000 €.

Schritt 1: Erträge je Bank schätzen. Dazu zählen Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen, realisierte Kursgewinne und bei Fonds die Vorabpauschale. Ein Tagesgeldkonto mit 28.000 € Guthaben und 2,5 % Zins bringt zum Beispiel 700 € im Jahr.

Schritt 2: Banken nach Ertrag sortieren. Der Rechner stellt Bank 1 mit 700 € an die erste Stelle, dann Bank 2 mit 450 €, dann Bank 3 mit 150 €. Die Reihenfolge, in der du die Beträge eintippst, ist egal.

Schritt 3: Freibetrag der Reihe nach zuteilen. Bank 1 bekommt 700 €, denn mehr Ertrag entsteht dort nicht. Vom Freibetrag bleiben 300 € übrig. Diese 300 € gehen an Bank 2, obwohl dort 450 € anfallen. Für Bank 3 ist nichts mehr da. Sie bekommt 0 € und damit gar keinen Auftrag.

Schritt 4: Ersparnis ausrechnen. Verteilt sind 1.000 €. Auf diesen Betrag hätte die Bank 26,375 % einbehalten, also 263,75 €. Genau diese Summe bleibt auf deinem Konto. Steuerpflichtig bleiben 300 €, dafür ziehen die Banken zusammen 79,13 € ab.

Der Vergleich mit der naheliegenden Alternative zeigt, warum die Sortierung zählt. Wer die 1.000 € gleichmäßig auf drei Banken verteilt, also 334 €, 333 € und 333 €, stellt bei Bank 3 mehr frei, als dort überhaupt an Ertrag entsteht. Genutzt werden dann nur 817 € statt 1.000 €. Die Ersparnis sinkt auf 215,48 €. Bei der gleichmäßigen Verteilung behalten die Banken also 48,27 € mehr Steuer ein.

Ein zweites Beispiel: Ehepaar

Ein zusammen veranlagtes Ehepaar hat 2.000 € Freibetrag. Angenommen, es erwartet 1.200 € bei Bank 1, 700 € bei Bank 2 und 300 € bei Bank 3. Der Rechner gibt Bank 1 den vollen Betrag von 1.200 €, Bank 2 bekommt 700 €, für Bank 3 bleiben 100 €. Alle 2.000 € sind untergebracht, die Ersparnis liegt bei 527,50 €.

Ein gemeinsamer Freistellungsauftrag setzt die Zusammenveranlagung voraus, also eine gemeinsame Steuererklärung. Teilt dasselbe Paar aus Bequemlichkeit je 1.000 € auf die ersten beiden Banken auf, werden nur 1.700 € genutzt. Die Banken behalten dann 79,13 € mehr Steuer ein.

Wenn der Freibetrag größer ist als die Erträge

Bei kleineren Depots bleibt oft etwas übrig. Erwartest du 600 €, 250 € und 80 €, verteilt der Rechner genau diese Beträge. Verteilt sind 930 €, nicht verteilt bleiben 70 €. Die Ersparnis beträgt 245,29 €.

Dieser Rest ist kein Verlust. Er zeigt nur, dass deine Erträge unter dem Pauschbetrag liegen. Übertragen lässt er sich nicht, denn der Sparerpauschbetrag gilt je Kalenderjahr.

Was dabei oft übersehen wird

Die Vorabpauschale gehört in die Schätzung. Wer thesaurierende ETFs hält, also Fonds, die ihre Erträge nicht ausschütten, zahlt trotzdem jedes Jahr Steuer. Grundlage ist der Basiszins, den die Deutsche Bundesbank zum Jahresanfang ermittelt und das Bundesfinanzministerium veröffentlicht. Für 2026 liegt er bei 3,20 %. In den Basisertrag fließen davon 70 %, das sind 2,24 % des Depotwerts. Bei einem Depotwert von 30.000 € zu Jahresbeginn ergibt das einen Basisertrag von 672,00 €. Davon bleiben bei Aktienfonds 30 % steuerfrei, das ist die Teilfreistellung. Angerechnet auf deinen Freibetrag werden also 470,40 €. Die Formel steht in § 18 InvStG, die Teilfreistellung in § 20 InvStG. Ab rund 63.800 € Depotwert schöpft allein die Vorabpauschale den Freibetrag einer Einzelperson aus. Wie sich das im Detail rechnet, zeigt der Vorabpauschale-Rechner.

Ein zu großer Auftrag bei der falschen Bank bindet dein Geld. Wer den vollen Freibetrag von 1.000 € beim kleinsten Depot hinterlegt, wo nur 150 € Ertrag anfallen, nutzt davon 150 €. Die Ersparnis sinkt auf 39,56 €. Zusammen behalten die Banken 224,19 € mehr Steuer ein. Über die Anlage KAP holst du dir den Betrag zurück, aber erst mit dem Steuerbescheid im Folgejahr.

Kirchensteuer ist in der Ersparnis nicht enthalten. Der Rechner setzt 26,375 % an, also Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag. Bist du kirchensteuerpflichtig, ermäßigt sich die Abgeltungsteuer nach § 32d Absatz 1 Satz 3 EStG, die Gesamtbelastung liegt aber höher. Derselbe voll genutzte Freibetrag von 1.000 € spart dir dann 279,95 € statt 263,75 €, gerechnet mit 9 % Kirchensteuer.

Der Auftrag gilt pro Bank, nicht pro Depot. Hast du bei einem Institut ein Verrechnungskonto und zwei Depots, wirkt ein einziger Auftrag für alles zusammen. Eine Feinsteuerung innerhalb der Bank ist nicht vorgesehen.

Verkäufe machen die Schätzung schwankend. Ein einziger Verkauf mit Gewinn kann den erwarteten Ertrag verdoppeln. Wenn du im Laufe des Jahres verkaufst, lohnt ein zweiter Blick auf die Verteilung. Was von deinen Erträgen nach Steuer übrig bleibt, zeigt der Abgeltungssteuer-Rechner.

Der Freistellungsauftrag schafft keinen zusätzlichen Freibetrag. Er sorgt nur dafür, dass die Bank die Steuer gar nicht erst abzieht. Ohne Auftrag bekommst du denselben Betrag über die Steuererklärung zurück, allerdings erst Monate später. Der Auftrag ist damit vor allem ein Vorteil bei der Liquidität und beim Papierkram.

Wie du den Rechner sinnvoll benutzt

Nimm dir die letzte Jahressteuerbescheinigung jeder Bank vor. Dort steht, welche Erträge im Vorjahr angefallen sind. Das ist die beste Schätzgrundlage für dieses Jahr. Zinsen passt du an das aktuelle Zinsniveau an, die Vorabpauschale an den heutigen Depotwert.

Rechne danach eine vorsichtige und eine großzügige Variante. Stabil ist die Verteilung erst, wenn beide Varianten dieselben Beträge je Bank ausgeben. Dass dieselbe Bank vorn liegt, reicht dafür nicht. Bei 700 €, 450 € und 150 € bekommt Bank 2 noch 300 €, bei 900 €, 600 € und 200 € nur noch 100 €, obwohl Bank 1 in beiden Fällen an erster Stelle steht.

Einen Puffer für einen unerwarteten Verkaufsgewinn planst du nur ein, wenn der Rechner einen nicht verteilten Rest ausweist. Im Beispiel mit 600 €, 250 € und 80 € bleiben 70 € übrig. Diese 70 € kannst du der größten Bank zusätzlich melden, ohne dass bei den anderen etwas fehlt. Steht der Rest dagegen bei 0 €, geht jeder Euro dieses Puffers einer anderen Bank verloren. Meldest du im Beispiel mit 700 €, 450 € und 150 € der Bank 1 dann 800 € statt 700 €, bleiben für Bank 2 nur noch 200 €. Genutzt werden 900 € statt 1.000 €, die Ersparnis sinkt von 263,75 € auf 237,38 €. Auf die 100 € ungenutzten Freibetrag behalten die Banken 26,38 € Steuer ein, die du dir über die Anlage KAP zurückholen musst. Wie sich der Steuervorteil über lange Zeiträume auf das Endkapital auswirkt, siehst du im Zinseszinsrechner.

Häufige Fragen

Wie finde ich heraus, wo ich überall einen Freistellungsauftrag laufen habe?
Das Bundeszentralamt für Steuern führt darüber keine Übersicht und gibt Privatpersonen dazu keine Auskunft. Gemeldet werden nur die Beträge, die eine Bank tatsächlich freigestellt hat, nicht die Höhe deiner Aufträge. Frag also jedes Institut einzeln, im Online-Banking steht der aktuelle Auftrag meist im Bereich Steuern. Rückblickend hilft der Belegabruf in Mein ELSTER, dort erscheinen die freigestellten Kapitalerträge der Vorjahre je Bank.
Ich nutze zwei Broker, die beide über dieselbe Depotbank laufen. Zählt das als eine Bank oder als zwei?
Als eine. Den Freistellungsauftrag führt das Institut, das die Steuer einbehält, also die depotführende Bank. Du erkennst den Fall daran, dass beide Apps denselben verbrauchten und denselben freien Betrag anzeigen. Trag die Erträge beider Depots deshalb in ein einziges Feld des Rechners ein, sonst planst du mit einer Bank zu viel.
Wie viel Geld kann ich auf dem Tagesgeldkonto haben, ohne Steuern zu zahlen?
Besteuert wird nicht das Guthaben, sondern der Zins. Bei 2,5 % Zins bringen 40.000 € genau 1.000 € Erträge, also den Sparerpauschbetrag einer Einzelperson. Bei 2 % Zins sind es 50.000 €, bei einem zusammen veranlagten Ehepaar jeweils das Doppelte. In den Rechner trägst du deshalb die erwarteten Zinsen ein, nicht den Kontostand.
Ich ziehe mein Tagesgeld mitten im Jahr zu einer anderen Bank um. Wie verteile ich den Freistellungsauftrag dann?
Entscheidend ist, welche Erträge in diesem Jahr bei welcher Bank anfallen, nicht wo das Guthaben am Jahresende liegt. Liegen 30.000 € zu 2,5 % ein halbes Jahr bei der alten und ein halbes Jahr bei der neuen Bank, entstehen dort je 375 €. Genau diese 375 € trägst du je Bank ein, der Rechner weist dann 250 € nicht verteilten Rest aus. Meldest du der neuen Bank nichts, behält sie auf ihre 375 € Erträge 98,91 € ein.
Kann ich einen Freistellungsauftrag im laufenden Jahr wieder senken?
Nur bis auf den Betrag, den die Bank in diesem Jahr bereits freigestellt hat. Hat ein Institut von deinen 1.000 € schon 400 € verbraucht, bleibt dieser Auftrag mindestens bei 400 €, für alle anderen Banken sind in diesem Jahr höchstens 600 € übrig. Das sind 158,25 € Abgeltungsteuer, die anderswo nicht mehr eingespart werden können. Erhöhen geht dagegen jederzeit, deshalb setzt du die Beträge zu Jahresbeginn besser knapp an und schiebst später nach.
Ich habe den Freistellungsauftrag vergessen und die Bank hat schon Steuer abgezogen. Bekomme ich das Geld noch in diesem Jahr zurück?
Erreicht der Auftrag die Bank noch vor ihrer Frist zum Jahresende, meist im Dezember, korrigiert sie den Steuerabzug in der Regel selbst und zahlt die Steuer zurück. Bei 500 € bereits versteuerten Erträgen sind das 131,88 €. Danach geht es nur noch über die Anlage KAP, dort beantragst du die Überprüfung des Steuereinbehalts nach § 32d Absatz 4 EStG.
Gilt ein gemeinsamer Freistellungsauftrag auch für mein Einzeldepot?
Ja. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren umfasst ein gemeinsamer Auftrag alle Konten und Depots beider Partner bei diesem Institut, auch die, die nur auf einen Namen laufen. Die Bank rechnet Gewinne und Verluste der Eheleute dort zusammen. Für den Rechner heißt das, du trägst je Bank die Erträge beider Partner in einem Feld ein, bei 1.400 € und 700 € verteilt er 1.400 € und 600 €.
Was passiert, wenn die Summe meiner Freistellungsaufträge über dem Sparerpauschbetrag liegt?
Auffällig wird das erst, wenn die Banken den Freibetrag auch wirklich ausschöpfen, denn gemeldet werden nur die tatsächlich freigestellten Beträge, nicht die Höhe deiner Aufträge. Die zu viel freigestellten Erträge gehören dann in die Steuererklärung und werden nachversteuert. Auf 400 € über dem Pauschbetrag sind das 105,50 €. Korrigiere die Aufträge, sobald dir der Fehler auffällt.

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