ARTUR NEUMANN

Vorabpauschale berechnen: was im Januar vom Konto geht

Basisertrag 448,00 €
Vorabpauschale 448,00 €
Steuerpflichtig nach Teilfreistellung 313,60 €
Nach Freistellungsauftrag zu versteuern 313,60 €
Steuer, Abbuchung im Januar 2027 82,71 €

Gerechnet mit dem Basiszins von 3,20 % für 2026 und 26,375 % Abgeltungsteuer inklusive Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer. Die Vorabpauschale für 2026 gilt am ersten Werktag 2027 als zugeflossen. Deine Bank bucht die Steuer im Januar 2027 vom Verrechnungskonto ab. Sorge dafür, dass dort Guthaben liegt.

Alle Werte sind Modellrechnungen ohne Gewähr. Rundungsdifferenzen sind möglich.

Was dieser Rechner macht

Der Rechner zeigt dir, welchen Betrag deine Bank im Januar vom Verrechnungskonto abbucht, obwohl du keinen einzigen Anteil verkauft hast. Das Verrechnungskonto ist das Geldkonto, das zu deinem Depot gehört. Du gibst den Fondswert am 1. Januar ein, die Kursentwicklung des Jahres, deine Ausschüttungen, den Fondstyp und deinen noch freien Freistellungsauftrag. Heraus kommen Basisertrag, Vorabpauschale, der steuerpflichtige Teil nach Teilfreistellung, der Rest nach Freistellungsauftrag und die Steuer, die tatsächlich abgeht.

So rechne ich das aus

Die Vorabpauschale steht in § 18 InvStG. Der Weg dorthin hat sechs Schritte. Ich gehe sie an einem Beispiel durch: 20.000 € Fondswert am 1. Januar, ein Kursplus von 8 % im Jahr, ein thesaurierender Aktien-ETF ohne Ausschüttung, kein freier Freistellungsauftrag.

Schritt 1: Basisertrag bilden. Der Basisertrag ist der Fondswert zu Jahresbeginn mal Basiszins mal 70 %. Den Basiszins veröffentlicht das Bundesfinanzministerium einmal im Jahr, für 2026 liegt er bei 3,20 % laut BMF-Schreiben vom 13. Januar 2026. 70 % davon sind 2,24 %. Aus 20.000 € werden also 448,00 € Basisertrag.

Schritt 2: Wertsteigerung des Jahres bestimmen. 8 % auf 20.000 € sind 1.600 €. Dazu kommen die Ausschüttungen des Jahres, hier 0 €. Der Mehrbetrag beträgt 1.600 €.

Schritt 3: Deckeln. Der Basisertrag darf den Mehrbetrag nicht übersteigen. 448,00 € sind kleiner als 1.600 €, also bleibt es bei 448,00 €.

Schritt 4: Ausschüttungen abziehen. Der ETF thesauriert, es gab keine Ausschüttung. Die Vorabpauschale beträgt damit 448,00 €.

Schritt 5: Teilfreistellung anwenden. Bei Aktienfonds bleiben 30 % der Erträge steuerfrei, das regelt § 20 InvStG. Von 448,00 € sind 313,60 € steuerpflichtig.

Schritt 6: Steuer rechnen. Auf Kapitalerträge fallen 25 % Abgeltungsteuer an, nachzulesen in § 32d EStG. Dazu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf diese Steuer, zusammen 26,375 %. Aus 313,60 € werden 82,71 €. Diesen Betrag bucht deine Bank im Januar 2027 ab.

Bei 10.000 € Fondswert und sonst gleichen Angaben sind es 224,00 € Basisertrag, 156,80 € steuerpflichtiger Anteil und 41,36 € Steuer. Als Faustzahl für 2026: Bei einem Aktienfonds ohne freien Freistellungsauftrag gehen höchstens rund 0,41 % des Fondswerts vom 1. Januar als Steuer weg. Legt der Fonds im Jahr weniger zu, wird es weniger.

Was die Deckelung bewirkt

Die Vorabpauschale kann nie höher sein als das, was dein Fonds im Jahr tatsächlich zugelegt hat. Sobald das Kursplus unter 2,24 % liegt, greift die Deckelung. Mit einem Kursplus von nur 1 % auf 20.000 € sinkt der Basisertrag von 448,00 € auf 200,00 €. Steuerpflichtig sind dann 140,00 €, die Steuer liegt bei 36,93 €.

In einem Verlustjahr fällt sie ganz weg. Verliert der Fonds 10 %, ist der Mehrbetrag negativ. Basisertrag, Vorabpauschale und Steuer stehen bei 0,00 €. Das erklärt, warum in manchen Jahren gar nichts abgebucht wird und im nächsten Jahr wieder der volle Betrag.

Ausschüttungen werden angerechnet

Bei ausschüttenden Fonds hast du im Jahr schon Geld erhalten, das bereits versteuert wurde. Diese Ausschüttungen zieht das Gesetz vom Basisertrag ab. Bleibt es bei 20.000 € und 8 % Kursplus, schüttet der Fonds aber 300 € aus, sinkt die Vorabpauschale von 448,00 € auf 148,00 €. Steuerpflichtig sind 103,60 €, die Steuer beträgt 27,32 €. Schüttet der Fonds 500 € aus, also mehr als den Basisertrag von 448,00 €, fällt die Vorabpauschale komplett weg. Das ist der Grund, warum ausschüttende Fonds im Januar oft unauffällig bleiben.

Der Fondstyp entscheidet mit

Die Teilfreistellung hängt davon ab, worin der Fonds investiert. Bei denselben 20.000 €, 8 % Kursplus und ohne freien Freistellungsauftrag ergeben sich vier verschiedene Steuerbeträge: Aktienfonds 82,71 €, Mischfonds 100,44 €, Immobilienfonds mit Schwerpunkt Inland 47,26 €, Immobilienfonds mit Schwerpunkt Ausland 23,63 €. Ein breit gestreuter Welt-ETF zählt als Aktienfonds. Welche Kategorie für deinen Fonds gilt, steht in den Anlagebedingungen und in der Steuerbescheinigung deiner Bank.

Was dabei oft übersehen wird

Der Freistellungsauftrag schluckt die Vorabpauschale meistens. Steuerfrei bleiben 1.000 € Kapitalerträge im Jahr, bei zusammen veranlagten Ehepaaren 2.000 €, geregelt in § 20 Abs. 9 EStG. Bei 20.000 € in einem Aktien-ETF sind nur 313,60 € steuerpflichtig. Mit einem freien Freistellungsauftrag von 1.000 € wird also nichts abgebucht. Der steuerpflichtige Teil übersteigt bei einem Aktienfonds die 1.000 € erst ab rund 63.800 € Fondswert, bei Ehepaaren erst ab rund 127.600 €. Wer mehrere Depots bei mehreren Banken führt, muss den Freibetrag aufteilen. Sonst behält eine Bank Steuer ein, während bei der anderen ein Teil des Freibetrags ungenutzt liegen bleibt.

Das Verrechnungskonto muss gedeckt sein. Die Bank bucht ohne Rückfrage ab. Bei 100.000 € in einem Aktien-ETF mit 8 % Kursplus und 1.000 € freiem Freistellungsauftrag sind es 149,81 €, die im Januar bereitliegen müssen. Ohne Guthaben rutscht das Konto ins Minus oder die Bank meldet den offenen Betrag an das Finanzamt.

Die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Steuer. Sie ist eine Vorauszahlung. Beim späteren Verkauf zieht deine Bank alle bereits versteuerten Vorabpauschalen vom Gewinn ab. Du zahlst nicht doppelt, du zahlst früher. Für dich bedeutet das trotzdem einen kleinen Nachteil, denn das Geld arbeitet ab dem Januar nicht mehr im Depot mit.

Sie fällt auch ohne Verkauf an. Genau das überrascht viele Sparer im ersten Januar nach dem Depotstart. Ein thesaurierender ETF zahlt dir nichts aus, die Steuer wird trotzdem fällig. Deshalb greift die Bank auf das Verrechnungskonto zu und nicht auf das Fondsvermögen.

Im Kaufjahr wird gekürzt. Kaufst du erst im Laufe des Jahres, vermindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat vor dem Kaufmonat. Dieser Rechner unterstellt, dass du die Anteile das ganze Jahr gehalten hast. Für das erste Jahr fällt der Betrag also niedriger aus als hier gezeigt.

Wie du den Rechner sinnvoll benutzt

Rechne zuerst mit einem guten Börsenjahr, danach mit einem schwachen. Du siehst dann die Spanne, die im Januar auf dich zukommt, und kannst das Verrechnungskonto entsprechend füllen. Danach trag deinen noch freien Freistellungsauftrag ein. Bei kleineren Depots landet der Betrag oft bei 0,00 €. Wie du den Freibetrag über mehrere Banken verteilst, ohne einen Teil zu verschenken, zeigt der Freistellungsauftrag-Optimierer.

Wenn dich interessiert, was die jährliche Steuer über 20 oder 30 Jahre mit deinem Endkapital macht, rechne den Zinseszinsrechner zweimal. Einmal mit deiner erwarteten Rendite und einmal mit einer um 0,41 Prozentpunkte niedrigeren. So groß ist die Bremse höchstens, bei einem Aktienfonds ohne freien Freistellungsauftrag und gemessen am Fondswert zu Jahresbeginn. Wie stark daneben die laufenden Fondskosten wirken, siehst du im ETF-Sparplanrechner.

Alle Angaben sind Modellrechnungen nach dem Stand vom 29. Juli 2026 und ersetzen keine Steuerberatung. Der Basiszins ändert sich jedes Jahr, für 2027 gilt ein neuer Wert.

Häufige Fragen

Wie berechnet man die Vorabpauschale?
In drei Schritten. Erstens: Fondswert am 1. Januar mal Basiszins mal 70 %, das ergibt den Basisertrag. Für 2026 liegt der Basiszins bei 3,20 %, aus 20.000 € werden also 448,00 €. Zweitens: Der Basisertrag wird auf die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres gedeckelt, höher als diese kann er nie sein. Drittens: Die Ausschüttungen des Jahres abziehen. Was übrig bleibt, ist die Vorabpauschale.
Wann wird die Vorabpauschale abgebucht?
Sie gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen. Die Vorabpauschale für 2026 wird also im Januar 2027 fällig. Deine Bank zieht die Steuer automatisch vom Verrechnungskonto ein, du musst dafür nichts tun außer für Guthaben zu sorgen.
Wie hoch ist die Vorabpauschale 2026?
Der Basisertrag beträgt höchstens 2,24 % des Fondswerts vom 1. Januar, denn der Basiszins liegt bei 3,20 % und davon zählen 70 %. Pro 10.000 € Fondswert sind das 224,00 €. Bei einem Aktienfonds bleiben nach der Teilfreistellung 156,80 € steuerpflichtig, die Steuer liegt bei 41,36 €. Legt der Fonds im Jahr weniger als 2,24 % zu, sinkt der Basisertrag entsprechend.
Wer muss die Vorabpauschale zahlen?
Jeder Privatanleger, der Anteile an einem Investmentfonds oder ETF im Depot hat und dessen Fonds im Jahr an Wert gewonnen hat. Bei thesaurierenden Fonds fällt sie fast immer an. Bei ausschüttenden Fonds nur, wenn die Ausschüttungen kleiner sind als der Basisertrag.
Fällt die Vorabpauschale auch bei Verlusten an?
Nein. Der Basisertrag ist auf die tatsächliche Wertentwicklung des Jahres gedeckelt. Hat dein Fonds Kursverluste gemacht oder auf der Stelle gestanden, beträgt die Vorabpauschale 0,00 € und es wird nichts abgebucht.
Wird die Vorabpauschale beim Verkauf angerechnet?
Ja. Verkaufst du die Anteile später, zieht deine Bank alle in der Haltedauer bereits versteuerten Vorabpauschalen vom Verkaufsgewinn ab. Doppelt besteuert wird nichts. Die Vorabpauschale verschiebt die Steuer nach vorne, sie erhöht sie nicht.
Was passiert, wenn kein Geld auf dem Verrechnungskonto liegt?
Die Bank bucht trotzdem ab. Je nach Anbieter rutscht das Verrechnungskonto ins Minus und kostet Zinsen, oder die Bank meldet den nicht einbehaltenen Betrag an das Finanzamt. Dann holst du die Steuer über die Steuererklärung nach. Beides lässt sich vermeiden, indem im Januar genug Guthaben bereitliegt.

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich Bildungs- und Informationszwecken und stellen keine Anlageberatung, Steuerberatung oder Rechtsberatung dar. Investitionen in Aktien, Kryptowährungen, Optionen und andere Finanzinstrumente sind mit Risiken verbunden, einschließlich des möglichen Verlusts von Kapital. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Die Ergebnisse dieses Rechners sind Modellrechnungen auf Basis deiner Eingaben und keine Zusage einer Wertentwicklung. Ob eine Anlage oder Gestaltung in deiner Situation sinnvoll ist, kann nur ein Steuerberater oder eine unabhängige Beratung beurteilen.

Stand: 2026-07-29