Vorabpauschale berechnen: was im Januar vom Konto geht

Zuletzt geprüft am 29. Juli 2026

Steuer, Abbuchung im Januar 2027 82,71 €
Basisertrag
448,00 €
Vorabpauschale
448,00 €
Steuerpflichtig nach Teilfreistellung
313,60 €
Nach Freistellungsauftrag zu versteuern
313,60 €

Gerechnet mit dem Basiszins von 3,20 % für 2026 und 26,375 % Abgeltungsteuer inklusive Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer. Die Vorabpauschale für 2026 gilt am ersten Werktag 2027 als zugeflossen. Deine Bank bucht die Steuer im Januar 2027 vom Verrechnungskonto ab. Sorge dafür, dass dort Guthaben liegt.

Alle Werte sind Modellrechnungen ohne Gewähr. Rundungsdifferenzen sind möglich.

Beispiel: Aktienfonds, 8 % Wertentwicklung, keine Ausschüttung

Fondswert am 1.1. BasisertragVorabpauschaleSteuer, Abbuchung im Januar 2027
10.000,00 € 224,00 €224,00 €50,22 €
25.000,00 € 560,00 €560,00 €125,54 €
50.000,00 € 1.120,00 €1.120,00 €251,09 €
100.000,00 € 2.240,00 €2.240,00 €502,18 €
250.000,00 € 5.600,00 €5.600,00 €1.255,45 €

Was dieser Rechner macht

Der Rechner zeigt dir, welchen Betrag deine Bank im Januar vom Verrechnungskonto abbucht, obwohl du keinen einzigen Anteil verkauft hast. Das Verrechnungskonto ist das Geldkonto, das zu deinem Depot gehört. Du gibst den Fondswert am 1. Januar ein, die Kursentwicklung des Jahres, deine Ausschüttungen, den Fondstyp und deinen noch freien Freistellungsauftrag. Heraus kommen Basisertrag, Vorabpauschale, der steuerpflichtige Teil nach Teilfreistellung, der Rest nach Freistellungsauftrag und die Steuer, die tatsächlich abgeht.

So rechne ich das aus

Die Vorabpauschale steht in § 18 InvStG. Der Weg dorthin hat sechs Schritte. Ich gehe sie an einem Beispiel durch: 20.000 € Fondswert am 1. Januar, ein Kursplus von 8 % im Jahr, ein thesaurierender Aktien-ETF ohne Ausschüttung, kein freier Freistellungsauftrag.

Schritt 1: Basisertrag bilden. Der Basisertrag ist der Fondswert zu Jahresbeginn mal Basiszins mal 70 %. Den Basiszins veröffentlicht das Bundesfinanzministerium einmal im Jahr, für 2026 liegt er bei 3,20 % laut BMF-Schreiben vom 13. Januar 2026. 70 % davon sind 2,24 %. Aus 20.000 € werden also 448,00 € Basisertrag.

Schritt 2: Wertsteigerung des Jahres bestimmen. 8 % auf 20.000 € sind 1.600 €. Dazu kommen die Ausschüttungen des Jahres, hier 0 €. Der Mehrbetrag beträgt 1.600 €.

Schritt 3: Deckeln. Der Basisertrag darf den Mehrbetrag nicht übersteigen. 448,00 € sind kleiner als 1.600 €, also bleibt es bei 448,00 €.

Schritt 4: Ausschüttungen abziehen. Der ETF thesauriert, es gab keine Ausschüttung. Die Vorabpauschale beträgt damit 448,00 €.

Schritt 5: Teilfreistellung anwenden. Bei Aktienfonds bleiben 30 % der Erträge steuerfrei, das regelt § 20 InvStG. Von 448,00 € sind 313,60 € steuerpflichtig.

Schritt 6: Steuer rechnen. Auf Kapitalerträge fallen 25 % Abgeltungsteuer an, nachzulesen in § 32d EStG. Dazu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf diese Steuer, zusammen 26,375 %. Aus 313,60 € werden 82,71 €. Diesen Betrag bucht deine Bank im Januar 2027 ab.

Bei 10.000 € Fondswert und sonst gleichen Angaben sind es 224,00 € Basisertrag, 156,80 € steuerpflichtiger Anteil und 41,36 € Steuer. Als Faustzahl für 2026: Bei einem Aktienfonds ohne freien Freistellungsauftrag gehen höchstens rund 0,41 % des Fondswerts vom 1. Januar als Steuer weg. Legt der Fonds im Jahr weniger zu, wird es weniger.

Was die Deckelung bewirkt

Die Vorabpauschale kann nie höher sein als das, was dein Fonds im Jahr tatsächlich zugelegt hat. Sobald das Kursplus unter 2,24 % liegt, greift die Deckelung. Mit einem Kursplus von nur 1 % auf 20.000 € sinkt der Basisertrag von 448,00 € auf 200,00 €. Steuerpflichtig sind dann 140,00 €, die Steuer liegt bei 36,93 €.

In einem Verlustjahr fällt sie ganz weg. Verliert der Fonds 10 %, ist der Mehrbetrag negativ. Basisertrag, Vorabpauschale und Steuer stehen bei 0,00 €. Das erklärt, warum in manchen Jahren gar nichts abgebucht wird und im nächsten Jahr wieder der volle Betrag.

Ausschüttungen werden angerechnet

Bei ausschüttenden Fonds hast du im Jahr schon Geld erhalten, das bereits versteuert wurde. Diese Ausschüttungen zieht das Gesetz vom Basisertrag ab. Bleibt es bei 20.000 € und 8 % Kursplus, schüttet der Fonds aber 300 € aus, sinkt die Vorabpauschale von 448,00 € auf 148,00 €. Steuerpflichtig sind 103,60 €, die Steuer beträgt 27,32 €. Schüttet der Fonds 500 € aus, also mehr als den Basisertrag von 448,00 €, fällt die Vorabpauschale komplett weg. Das ist der Grund, warum ausschüttende Fonds im Januar oft unauffällig bleiben.

Der Fondstyp entscheidet mit

Die Teilfreistellung hängt davon ab, worin der Fonds investiert. Bei denselben 20.000 €, 8 % Kursplus und ohne freien Freistellungsauftrag ergeben sich vier verschiedene Steuerbeträge: Aktienfonds 82,71 €, Mischfonds 100,44 €, Immobilienfonds mit Schwerpunkt Inland 47,26 €, Immobilienfonds mit Schwerpunkt Ausland 23,63 €. Ein breit gestreuter Welt-ETF zählt als Aktienfonds. Welche Kategorie für deinen Fonds gilt, steht in den Anlagebedingungen und in der Steuerbescheinigung deiner Bank.

Was dabei oft übersehen wird

Der Freistellungsauftrag schluckt die Vorabpauschale meistens. Steuerfrei bleiben 1.000 € Kapitalerträge im Jahr, bei zusammen veranlagten Ehepaaren 2.000 €, geregelt in § 20 Abs. 9 EStG. Bei 20.000 € in einem Aktien-ETF sind nur 313,60 € steuerpflichtig. Mit einem freien Freistellungsauftrag von 1.000 € wird also nichts abgebucht. Der steuerpflichtige Teil übersteigt bei einem Aktienfonds die 1.000 € erst ab rund 63.800 € Fondswert, bei Ehepaaren erst ab rund 127.600 €. Wer mehrere Depots bei mehreren Banken führt, muss den Freibetrag aufteilen. Sonst behält eine Bank Steuer ein, während bei der anderen ein Teil des Freibetrags ungenutzt liegen bleibt.

Das Verrechnungskonto muss gedeckt sein. Die Bank bucht ohne Rückfrage ab. Bei 100.000 € in einem Aktien-ETF mit 8 % Kursplus und 1.000 € freiem Freistellungsauftrag sind es 149,81 €, die im Januar bereitliegen müssen. Ohne Guthaben rutscht das Konto ins Minus oder die Bank meldet den offenen Betrag an das Finanzamt.

Die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Steuer. Sie ist eine Vorauszahlung. Beim späteren Verkauf zieht deine Bank alle bereits versteuerten Vorabpauschalen vom Gewinn ab. Du zahlst nicht doppelt, du zahlst früher. Für dich bedeutet das trotzdem einen kleinen Nachteil, denn das Geld arbeitet ab dem Januar nicht mehr im Depot mit.

Sie fällt auch ohne Verkauf an. Genau das überrascht viele Sparer im ersten Januar nach dem Depotstart. Ein thesaurierender ETF zahlt dir nichts aus, die Steuer wird trotzdem fällig. Deshalb greift die Bank auf das Verrechnungskonto zu und nicht auf das Fondsvermögen.

Im Kaufjahr wird gekürzt. Kaufst du erst im Laufe des Jahres, vermindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat vor dem Kaufmonat. Dieser Rechner unterstellt, dass du die Anteile das ganze Jahr gehalten hast. Für das erste Jahr fällt der Betrag also niedriger aus als hier gezeigt.

Wie du den Rechner sinnvoll benutzt

Rechne zuerst mit einem guten Börsenjahr, danach mit einem schwachen. Du siehst dann die Spanne, die im Januar auf dich zukommt, und kannst das Verrechnungskonto entsprechend füllen. Danach trag deinen noch freien Freistellungsauftrag ein. Bei kleineren Depots landet der Betrag oft bei 0,00 €. Wie du den Freibetrag über mehrere Banken verteilst, ohne einen Teil zu verschenken, zeigt der Freistellungsauftrag-Optimierer.

Wenn dich interessiert, was die jährliche Steuer über 20 oder 30 Jahre mit deinem Endkapital macht, rechne den Zinseszinsrechner zweimal. Einmal mit deiner erwarteten Rendite und einmal mit einer um 0,41 Prozentpunkte niedrigeren. So groß ist die Bremse höchstens, bei einem Aktienfonds ohne freien Freistellungsauftrag und gemessen am Fondswert zu Jahresbeginn. Wie stark daneben die laufenden Fondskosten wirken, siehst du im ETF-Sparplanrechner.

Alle Angaben sind Modellrechnungen nach dem Stand vom 29. Juli 2026 und ersetzen keine Steuerberatung. Der Basiszins ändert sich jedes Jahr, für 2027 gilt ein neuer Wert.

Häufige Fragen

Ich habe 50.000 € in einem Aktien-ETF, wie viel Geld muss im Januar auf dem Verrechnungskonto liegen?
Bei 50.000 € Fondswert und einem Kursplus von mindestens 2,24 % liegt der Basisertrag bei 1.120,00 €. Nach der Teilfreistellung sind 784,00 € steuerpflichtig, die Steuer beträgt 206,78 €. Ist dein Freistellungsauftrag über 1.000 € noch komplett frei, bleibt davon nichts übrig und die Bank bucht 0,00 € ab.
Bei mir wurde im Januar nichts abgebucht, ist mein Freistellungsauftrag trotzdem verbraucht?
Ja, in Höhe des steuerpflichtigen Teils. Bei 20.000 € in einem Aktien-ETF mit 8 % Kursplus sind das 313,60 €. Von 1.000 € stehen danach noch 686,40 € für Zinsen und Dividenden desselben Jahres bereit. Deine Bank weist das in der Steuerübersicht zum Depot aus.
Ich spare seit März monatlich in einen ETF, fällt für das erste Jahr schon eine Vorabpauschale an?
Ja, aber gekürzt. Jede Sparplanrate zählt als eigener Kauf, und für jeden vollen Monat vor dem Kaufmonat fällt ein Zwölftel weg. Die Rate aus dem März zählt mit zehn Zwölfteln, die aus dem Dezember mit einem Zwölftel. Dieser Rechner unterstellt ein volles Haltejahr, im ersten Sparplanjahr liegt dein echter Betrag darunter.
Ich habe meine Anteile im November verkauft, kommt im Januar trotzdem eine Abbuchung?
Nein. Für Anteile, die du vor dem Jahresende verkauft hast, fällt für dieses Jahr keine Vorabpauschale mehr an. Die Bank rechnet stattdessen den echten Verkaufsgewinn ab und zieht alle früher versteuerten Vorabpauschalen davon ab. Bei einem Teilverkauf gilt das nur für die verkauften Anteile, der Rest im Depot wird normal erfasst.
Ich habe den ETF mit Verlust verkauft, bekomme ich die Steuer auf die Vorabpauschale zurück?
Verkaufst du im selben Jahr, erstattet die Bank die zu viel gezahlte Steuer oder gibt den belegten Teil des Freibetrags wieder frei. Liegt der Verkauf in einem späteren Jahr, wandern der Verlust und die bereits versteuerte Vorabpauschale in den Verlustverrechnungstopf deines Depots. Von dort werden sie gegen künftige Gewinne gerechnet. Das Geld ist also nicht weg, es kommt später zurück.
Muss ich die Vorabpauschale in meiner Steuererklärung angeben?
Bei einer deutschen Depotbank nicht. Sie behält die Steuer ein und führt sie ab, damit ist die Sache erledigt. Bei einem ausländischen Broker trägst du die Vorabpauschale selbst in die Anlage KAP-INV ein. Freiwillig lohnt der Eintrag, wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt, dann rechnet das Finanzamt zum günstigeren Satz ab.
Wie kann ich die Vorabpauschale vermeiden oder senken?
Legal geht das nur über die Freibeträge. Ein Freistellungsauftrag stellt 1.000 € Kapitalerträge pro Person frei, bei zusammen veranlagten Ehepaaren 2.000 €. Liegen alle deine Einkünfte unter dem Grundfreibetrag von 12.348 €, befreit dich eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt ganz vom Abzug. Ein Wechsel in ausschüttende Fonds spart keine Steuer, er verschiebt sie nur auf die Ausschüttung.
Kommt bei Kirchenmitgliedern noch Kirchensteuer dazu?
Ja. Auf die Abgeltungsteuer kommen 9 % Kirchensteuer, in Bayern und Baden-Württemberg 8 %. Dieser Rechner arbeitet mit 26,375 % aus Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag und lässt die Kirchensteuer außen vor. Bist du Kirchenmitglied, fällt die Abbuchung im Januar etwas höher aus als hier angezeigt.

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