ARTUR NEUMANN

Rentenlücke berechnen: von der Bruttorente zur Sparrate

Zuletzt geprüft am 30. Juli 2026

Was die Rentenlücke ist und was sie nicht ist

Die Rentenlücke ist eine Differenz aus zwei Beträgen, die beide geschätzt werden müssen. Oben steht, was du im Ruhestand pro Monat brauchst. Unten steht, was aus sicheren Quellen kommt. Was übrig bleibt, ist die Lücke.

Beide Beträge werden regelmäßig falsch angesetzt. Auf der Bedarfsseite steht oft das Bruttogehalt, obwohl im Alter Nettobeträge ausgegeben werden. Auf der Einnahmenseite steht oft die Bruttorente aus der Renteninformation, obwohl davon Beiträge und Steuer abgehen. Zwei Fehler in dieselbe Richtung, und die Lücke sieht deutlich kleiner aus, als sie ist.

Sichere Quellen sind alle Einkünfte, die im Alter verlässlich fließen: die gesetzliche Rente, eine Betriebsrente, eine private Rentenversicherung mit garantierter Zahlung, eine Mieteinnahme. Nicht dazu gehört dein Depot. Aus dem Depot entnimmst du Kapital, und genau dieses Kapital soll die Lücke ja erst decken.

Eine Zahl taucht in fast jedem Text zum Thema auf: das Rentenniveau von 48 %. Gemeint ist das Sicherungsniveau vor Steuern, und was darin steckt, steht in § 154a SGB VI. Die Vorschrift teilt die Standardrente durch das Durchschnittsentgelt. Die Standardrente ist dabei ein Rechenwert und kein echter Rentner: eine Rente mit 45 Entgeltpunkten, also 45 Jahre Beitragszahlung mit exakt Durchschnittsverdienst. Beide Beträge werden um die Sozialabgaben gemindert und beide vor Steuern gemessen. Die 48 % stehen zudem nicht zufällig da. Nach § 255e SGB VI muss der aktuelle Rentenwert bis zum 1. Juli 2031 so angehoben werden, dass dieses Niveau nicht unterschritten wird. Die Zahl ist eine gesetzliche Haltelinie mit Ablaufdatum. Über das Verhältnis deiner Rente zu deinem letzten Netto sagt sie nichts. Für die eigene Rechnung taugt sie nicht.

Die vier Schritte an einem durchgerechneten Fall

Ich nehme einen Fall und behalte ihn bis zum Ende der Seite bei. Alter 52, Nettoeinkommen 3.200 € im Monat, Rentenbeginn in 15 Jahren, in der Renteninformation stehen 1.900 € Bruttorente.

Schritt 1, der Bedarf. Ich setze 80 % des heutigen Nettos an, also 2.560 €. Hinter dieser Faustregel steckt die Annahme, dass mit dem letzten Arbeitstag Ausgaben verschwinden. Der eigene Rentenbeitrag entfällt, das Pendeln hört auf, das zweite Auto wird verkauft, die Berufskleidung bleibt im Schrank.

Schritt 2, die sicheren Einnahmen netto. Aus 1.900 € brutto werden 1.576,27 € netto. Wie ich darauf komme, rechne ich weiter unten Zeile für Zeile vor.

Schritt 3, die Lücke von heute. 2.560 € minus 1.576,27 € ergeben 983,73 €. Das ist der Betrag in der Kaufkraft von heute, also gemessen an den Preisen, die du heute im Supermarkt zahlst.

Schritt 4, die Lücke zum Rentenbeginn und das Kapital. In 15 Jahren kostet dasselbe Leben bei 2 % Inflation den 1,3459-fachen Betrag. Aus 983,73 € werden 1.323,97 €. Damit dieser Betrag 25 Jahre lang jeden Monat fließt und dabei weiter mit der Inflation steigt, müssen am ersten Rententag 314.405,30 € im Depot liegen. Aufgebaut in 15 Jahren bei 4 % Rendite pro Jahr sind das 1.285,09 € Sparrate im Monat.

Alle vier Zahlen kannst du mit deinen eigenen Werten im Rentenlücken-Rechner nachrechnen. Der Rechner zeigt dieselben vier Zeilen und legt seine Annahmen offen.

Die 1.285,09 € sind 40,2 % des Nettoeinkommens in diesem Fall. Diese Zahl erschreckt zu Recht. Sie ist der Preis dafür, spät anzufangen und den Lebensstandard zu 80 % abzusichern, ohne auf eine Betriebsrente oder ein Erbe zu bauen.

Warum die Renteninformation eine Prognose ist

Die Renteninformation ist ein brauchbarer Ausgangspunkt, und sie ist trotzdem keine Zusage. Das steht so im Gesetz. Nach § 109 Abs. 2 SGB VI ist sie mit dem Hinweis zu versehen, dass sie auf der Grundlage des geltenden Rechts und der im Versicherungskonto gespeicherten Zeiten erstellt ist und damit unter dem Vorbehalt künftiger Rechtsänderungen steht. Nach § 109 Abs. 3 SGB VI enthält sie eine Prognose über die Höhe der zu erwartenden Regelaltersrente und Informationen über die Auswirkungen künftiger Rentenanpassungen.

Genau diese Anpassungszeilen führen in die Irre. Auf dem Brief stehen zwei hochgerechnete Beträge, einer mit 1 % und einer mit 2 % jährlicher Rentenanpassung. Beide sehen größer aus als der Grundbetrag, und beide sagen nichts über Kaufkraft.

Ich rechne das für die 1.900 € über 15 Jahre nach. Mit 2 % Anpassung wachsen sie auf 2.557,15 € im Jahr des Rentenbeginns. Bei 2 % Inflation entspricht das exakt 1.900 € heutiger Kaufkraft, also keinem Zugewinn. Mit 1 % Anpassung wachsen sie auf 2.205,84 €. In heutiger Kaufkraft sind das 1.638,97 €, also 261,03 € im Monat weniger als heute. Der Brief zeigt eine größere Zahl, dein Einkaufswagen wird kleiner.

Deshalb rechne ich die ganze Lücke in heutiger Kaufkraft und lasse erst am Schluss die Inflation darauf los. Wer die hochgerechneten Beträge aus dem Brief mit heutigen Ausgaben vergleicht, mischt zwei Geldwerte und bekommt ein zu freundliches Ergebnis.

Von 1.900 € brutto auf 1.576,27 € netto

Von der Rente gehen zwei Blöcke ab. Der erste ist die Sozialversicherung, der zweite die Steuer.

Krankenversicherung. Der allgemeine Beitragssatz beträgt nach § 241 SGB V 14,6 % der beitragspflichtigen Einnahmen, und nach § 247 Satz 1 SGB V gilt genau dieser Satz auch für die Rente. Bei Rentnern tragen der Rentner und der Rentenversicherungsträger die Beiträge nach § 249a SGB V jeweils zur Hälfte, auf dich entfallen also 7,3 %. Dazu kommt der Zusatzbeitrag deiner Kasse, ebenfalls hälftig. Den Durchschnitt legt das Bundesministerium für Gesundheit nach § 242a SGB V jährlich fest, für 2026 liegt er laut Bundesgesundheitsministerium bei 2,9 %. Dein Anteil daran sind 1,45 %. Zusammen 8,75 %, auf 1.900 € also 166,25 €.

Pflegeversicherung. Gesetzlich festgesetzt sind nach § 55 Abs. 1 SGB XI 3,4 %. Die Bundesregierung hat den Satz per Rechtsverordnung zum 1. Januar 2025 auf 3,6 % angehoben, nachzulesen in § 1 Abs. 1 PBAV 2025. Diesen Beitrag trägst du als Rentner allein, so steht es in § 59 Abs. 1 Satz 1 SGB XI. Das sind 68,40 €. Wer keine Kinder hat, zahlt nach § 55 Abs. 3 SGB XI zusätzlich 0,6 Beitragssatzpunkte.

Nach diesen beiden Posten sind 234,65 € weg, also 12,35 % der Bruttorente. Übrig bleiben 1.665,35 €.

Steuer. Wie viel deiner Rente steuerpflichtig ist, hängt am Jahr des Rentenbeginns. Die Tabelle in § 22 Nr. 1 Satz 3 EStG nennt für einen Rentenbeginn 2026 einen Besteuerungsanteil von 84,0 %. Der Wert steigt jedes Jahr um 0,5 Prozentpunkte und erreicht 2058 die vollen 100,0 %. Für einen Rentenbeginn im Jahr 2041 stehen dort 91,5 %.

Bei 22.800 € Jahresrente sind das 20.862 € steuerpflichtiger Anteil. Die restlichen 1.938 € sind der steuerfreie Teil der Rente, und der wird nach derselben Vorschrift ab dem Folgejahr des Rentenbeginns als fester Eurobetrag für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Jede spätere Rentenerhöhung ist damit voll steuerpflichtig.

Vom steuerpflichtigen Anteil gehen 102 € Werbungskosten-Pauschbetrag nach § 9a Satz 1 Nr. 3 EStG ab und die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG, hier 2.815,80 €. Bleiben 17.944,20 €, für den Tarif auf volle Euro abgerundet 17.944 € zu versteuerndes Einkommen. Der Tarif in § 32a Abs. 1 EStG sieht ab dem Veranlagungszeitraum 2026 einen Grundfreibetrag von 12.348 € vor und ergibt darauf 1.069 € Einkommensteuer im Jahr, also 89,08 € im Monat.

Unter dem Strich bleiben 1.576,27 €. Das sind 82,96 % der Bruttorente, der Abzug beträgt 323,73 € im Monat. Den Steuertarif von 2041 kennt niemand, ich rechne deshalb mit dem heutigen. Die Größenordnung stimmt, die Nachkommastellen sind eine Momentaufnahme.

Was der Unterschied ausmacht, zeigt die Gegenprobe. Trägst du die 1.900 € brutto in die Rechnung ein statt der 1.576,27 € netto, sinkt die Lücke auf 660 €, der Kapitalbedarf auf 210.939,48 € und die Sparrate auf 862,18 €. Der Brutto-Netto-Fehler kostet in diesem Fall 103.465,82 € Kapital und 422,90 € Sparrate im Monat.

Was 100 € Lücke an Kapital kosten

Ein Zwischenschritt macht die Rechnung übertragbar. Ich frage nicht nach der ganzen Lücke, sondern nach 100 € Lücke pro Monat in heutiger Kaufkraft. Bei 2 % Inflation, 4 % Rendite und 25 Jahren Entnahmedauer ergibt sich:

Zwei Dinge fallen daran auf. Der Kapitalbedarf steigt mit der Vorlaufzeit, weil die Inflation länger auf den Monatsbetrag wirkt. Die Sparrate sinkt trotzdem deutlich, weil mehr Zeit zum Aufbau bleibt. Von 10 auf 30 Jahre wächst das Ziel um 48,6 %, die monatliche Belastung fällt auf knapp ein Drittel.

Rechne mit diesen Werten überschlägig weiter. Eine Lücke von 400 € bei 20 Jahren Vorlauf braucht rund 141.148 € Kapital und rund 388 € im Monat.

Drei Sätze, die ich oft höre

„Ich bin 55 und habe fast nichts gespart.“ Dann bleiben bis 67 zwölf Jahre. Für dieselbe Lücke von 983,73 € steigt die Sparrate von 1.285,09 € auf 1.613,75 €, das sind 328,66 € mehr für drei Jahre weniger Zeit. Für die meisten ist das nicht darstellbar, und das ist kein Grund aufzuhören. Wer in dieser Lage 600 € im Monat aufbringt, schließt 37,2 % der Lücke, also 365,76 € in heutiger Kaufkraft. Die verbleibenden 617,97 € musst du über den Bedarf lösen, über längeres Arbeiten oder über beides. Eine halb geschlossene Lücke ist ein anderes Leben als eine offene.

„In meiner Renteninformation stehen 1.900 €, das reicht doch.“ Aus den 1.900 € werden nach Beiträgen und Steuer 1.576,27 €. Gegen einen Bedarf von 2.560 € fehlen 983,73 €. Und die 1.900 € gelten nur, wenn du bis 67 durcharbeitest und dein Verdienst so bleibt wie bisher. Jedes Jahr in Teilzeit, jede Lücke im Versicherungsverlauf senkt den Betrag.

„Unsere Wohnung ist abbezahlt, dann brauche ich im Alter weniger.“ Das stimmt, und der Hebel wirkt kräftig, weil er auf der Bedarfsseite ansetzt. Bei 750 € gesparter Miete sinkt der Bedarf von 2.560 € auf 1.810 €. Die Lücke fällt auf 233,73 €, das nötige Kapital auf 74.701,34 € und die Sparrate auf 305,33 €. Dagegen zu rechnen sind Instandhaltung, Grundsteuer und ein möglicher altersgerechter Umbau. Und die Wohnung zahlt keinen Zahnersatz.

Was in der Rechnung fehlt

Die Inflationsannahme bewegt mehr als die Renditeannahme. Mit 3 % statt 2 % Inflation steigt der Kapitalbedarf im Beispiel von 314.405,30 € auf 408.304,85 €, also um 93.899,55 €. Die Sparrate wächst um 383,80 € im Monat. Ein einziger Prozentpunkt in einer Zahl, die niemand vorhersagen kann.

Die Faustformel unterschätzt den Bedarf. Verbreitet ist Lücke mal 12 mal 25. Hier ergibt das 295.119,00 €, gegenüber 314.405,30 € aus der vollständigen Rechnung. Die Differenz von 19.286,30 € entsteht, weil die Faustformel weder die Inflation bis zum Rentenbeginn noch die Rendite in der Entnahmephase kennt und sich beide Effekte nur teilweise aufheben. Wie sich das Kapital in der Entnahmephase tatsächlich entwickelt, steht in Entnahmeplan im Ruhestand, die verbreitete Entnahmeregel dazu prüfe ich in Die 4-Prozent-Regel und ihre Grenzen.

Steuern auf das Depot sind nicht eingerechnet. Der Aufbau in dieser Rechnung läuft brutto. Von den 314.405,30 € am Rentenbeginn zahlst du 231.315,45 € aus eigener Tasche ein, 83.089,85 € kommen aus der Rendite. Nur dieser zweite Teil ist überhaupt steuerpflichtig. Bei 25 % Abgeltungsteuer nach § 32d EStG und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf diese Steuer nach § 4 SolzG 1995, zusammen 26,375 %, wären das über die 15 Jahre höchstens 21.914,95 €. Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € pro Jahr nach § 20 Abs. 9 EStG, bei zusammen veranlagten Ehepaaren 2.000 €, und bei Fonds die Teilfreistellung nach § 20 InvStG drücken diesen Betrag deutlich.

Die Rendite ist eine Annahme, kein Anspruch. Die 4 % pro Jahr sind ein vorsichtiger Ansatz für ein gemischtes Depot vor Kosten. Kosten wirken wie negative Rendite und lassen sich anders als die Rendite steuern. Was 0,5 Prozentpunkte Gebühr über fünfzehn Jahre kosten, siehst du im ETF-Sparplanrechner. Wie lange ein vorhandenes Kapital eine Entnahme trägt, rechnest du im Entnahmeplan-Rechner durch.

Der eigentliche Wert der Rechnung liegt nicht in der Endzahl. Er liegt darin, dass du drei Stellschrauben siehst und weißt, welche du drehen kannst: den Bedarf im Alter, die sicheren Einnahmen und die Sparrate. Die Rendite gehört nicht dazu.

Häufige Fragen

Wie viel Prozent meines letzten Nettos bekomme ich als Rente?
Dafür gibt es keinen festen Prozentsatz. Deine Rente entsteht aus Entgeltpunkten, die dein Verdienst im Verhältnis zum Durchschnittsverdienst aller Versicherten sammelt. Die oft genannten 48 % sind das Sicherungsniveau vor Steuern, definiert in § 154a SGB VI. Verglichen wird dort die Standardrente mit 45 Entgeltpunkten, also 45 Jahre Beitragszahlung mit exakt Durchschnittsverdienst, mit dem Durchschnittsentgelt, beide gemindert um die Sozialabgaben und beide vor Steuern. Nach § 255e SGB VI dürfen die 48 % bis zum 1. Juli 2031 nicht unterschritten werden. Über dein persönliches letztes Netto sagt die Kennzahl nichts.
Ist die Renteninformation verbindlich?
Nein. Nach § 109 Abs. 2 SGB VI trägt sie den Hinweis, dass sie auf dem geltenden Recht und den im Versicherungskonto gespeicherten Zeiten beruht und damit unter dem Vorbehalt künftiger Rechtsänderungen steht. Sie enthält nach § 109 Abs. 3 SGB VI eine Prognose der Regelaltersrente und Informationen zu künftigen Rentenanpassungen. Eine Prognose ist keine Zusage.
Was wird von der Bruttorente abgezogen?
Zwei Blöcke. Erstens Kranken- und Pflegeversicherung: Vom allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % trägst du die Hälfte, dazu die Hälfte des Zusatzbeitrags deiner Kasse, und den Pflegebeitrag von 3,6 % trägst du allein. Zweitens die Einkommensteuer auf den Besteuerungsanteil deiner Rente, der sich nach dem Jahr des Rentenbeginns richtet. Bei 1.900 € Bruttorente bleiben in der Rechnung auf dieser Seite 1.576,27 € netto übrig.
Wie viel Kapital brauche ich für 1.000 € Rente im Monat?
Bei 2 % Inflation, 4 % Rendite und 25 Jahren Entnahmedauer sind es für 1.000 € in heutiger Kaufkraft 319.605,28 € bei 15 Jahren Vorlauf und 389.597,05 € bei 25 Jahren Vorlauf. Der Kapitalbedarf steigt mit der Vorlaufzeit, weil die Inflation länger auf den Betrag wirkt. Die nötige Sparrate sinkt trotzdem, von 1.306,34 € auf 765,65 € im Monat.
Wie hoch ist die durchschnittliche Rentenlücke in Deutschland?
Eine belastbare Durchschnittszahl gibt es nicht, weil jede Erhebung einen anderen Bedarf unterstellt, und genau der Bedarf entscheidet über das Ergebnis. Im Fall auf dieser Seite steigt die Lücke von 983,73 € auf 1.623,73 €, sobald ich statt 80 % des Nettos die vollen 100 % ansetze. Eine abbezahlte Wohnung drückt sie im selben Fall auf 233,73 €. Ein Mittelwert über solche Spannen sagt dir nichts. Rechne mit deinem eigenen Bedarf und deiner eigenen Renteninformation.
Wann sollte man anfangen, die Rentenlücke zu schließen?
Der Effekt der Zeit lässt sich beziffern. Für dieselbe Lücke von 983,73 € im Monat liegt die nötige Sparrate bei 15 Jahren Vorlauf bei 1.285,09 € und bei 12 Jahren Vorlauf bei 1.613,75 €. Drei Jahre später anzufangen kostet in diesem Fall 328,66 € mehr im Monat, jeden Monat bis zur Rente.
Zählt eine abbezahlte Immobilie bei der Rentenlücke?
Ja, aber nur auf der Bedarfsseite. Eine abbezahlte Wohnung senkt deine Ausgaben um die Miete, sie zahlt aber keine Rechnung. Bei 750 € gesparter Miete sinkt der Bedarf im Beispiel dieser Seite von 2.560 € auf 1.810 €, die Lücke von 983,73 € auf 233,73 € und die nötige Sparrate von 1.285,09 € auf 305,33 €. Gegenzurechnen sind Instandhaltung, Grundsteuer und mögliche Umbauten.

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Wie lange dein Geld im Ruhestand reicht

Die meisten schätzen, wie lange ihr Kapital trägt. Ich rechne es dir vor, mit Entnahme, Rendite, Inflation und Steuern. Inklusive der Frage, warum die 4-Prozent-Regel in Deutschland anders wirkt.

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