Was dieser ETF-Verkauf-Rechner berechnet
Der Rechner zeigt dir, was bei einem Teilverkauf deines ETF voraussichtlich auf dem Konto ankommt. Er beginnt mit deinen ältesten Anteilen. Das ist das FIFO-Prinzip, kurz für „First in, first out“. Verkaufst du mehr Anteile, greift er danach auf die mittlere und zuletzt auf die neueste Kauftranche zu.
Damit beantwortet der Rechner drei Fragen gleichzeitig. Du siehst die Netto-Auszahlung für einen geplanten Bruttoverkauf. Du bekommst den größten Verkauf angezeigt, der durch deine eingegebenen Freibeträge und Verluste rechnerisch ohne neue Steuer bleibt. Außerdem berechnet er, wie hoch der Bruttoverkauf für deine gewünschte Netto-Auszahlung sein muss.
Der normale Abgeltungssteuer-Rechner startet bei einem bereits bekannten Gewinn. Hier beginnt die Rechnung einen Schritt früher. Deine Kauftranchen bestimmen erst, welcher Gewinn in der geplanten Auszahlung steckt.
Warum FIFO den Gewinn verändert
Ein Sparplan kauft jeden Monat zu einem anderen Kurs. Darum hat nicht jeder Anteil denselben Gewinn. Ein Anteil, den du für 40 € gekauft hast und für 100 € verkaufst, enthält 60 € Gewinn. Ein später für 90 € gekaufter Anteil enthält beim selben Verkaufskurs nur 10 € Gewinn.
§ 20 Absatz 4 Satz 7 EStG unterstellt bei vertretbaren Wertpapieren in Sammelverwahrung, dass die zuerst angeschafften Wertpapiere zuerst verkauft wurden. § 19 Absatz 1 InvStG verweist für private Investmentanteile auf diese Gewinnermittlung. Deshalb kann ein kleiner Teilverkauf einen erstaunlich hohen Gewinnanteil haben. Die ältesten Anteile hatten meist die längste Zeit zum Wachsen.
Trag deine Käufe als drei Gruppen ein. Die älteste Gruppe kommt zuerst. Wenn du mehr als drei Kaufzeitpunkte hast, fasse benachbarte Käufe mit einem gewichteten Durchschnittskurs zusammen. Multipliziere dazu die Anteile jedes Kaufs mit seinem Kurs, addiere diese Anschaffungskosten und teile sie durch die gesamte Anzahl der zusammengefassten Anteile.
Rechenweg mit drei Kauftranchen
Die Standardwerte im Rechner bilden 300 ETF-Anteile ab. 100 alte Anteile wurden zu 40 € gekauft. 80 weitere Anteile kamen zu 70 € hinzu. Die jüngsten 120 Anteile kosteten 90 €. Der aktuelle Kurs liegt bei 100 €. Der geplante Bruttoverkauf beträgt 12.000 €, also 120 Anteile.
Schritt 1: FIFO ordnet die verkauften Anteile zu. Zuerst gehen die 100 ältesten Anteile aus dem Depot. Für die übrigen 20 Anteile greift der Rechner auf die mittlere Tranche zu. Die jüngste Tranche bleibt vollständig im Depot.
Schritt 2: Die Anschaffungskosten werden ermittelt. Die ersten 100 Anteile kosteten zusammen 4.000 €. Die nächsten 20 Anteile kosteten 1.400 €. Den 12.000 € Verkaufserlös stehen damit 5.400 € Anschaffungskosten gegenüber. Der Gewinn vor Vorabpauschalen beträgt 6.600 €.
Schritt 3: Bereits angesetzte Vorabpauschalen werden abgezogen. Im Beispiel sind es 2 € je verkauftem Anteil, zusammen 240 €. § 19 Absatz 1 InvStG verlangt, den Verkaufsgewinn um die während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen zu vermindern. Sie werden dabei vor der Teilfreistellung in voller Höhe berücksichtigt. Der Gewinn sinkt im Beispiel von 6.600 € auf 6.360 €.
Schritt 4: Die Teilfreistellung wird angewendet. Ein steuerlich als Aktienfonds eingestufter ETF hat für Privatanleger eine Teilfreistellung von 30 %. Das steht in § 20 Absatz 1 InvStG. Von 6.360 € gehen deshalb 70 % in die weitere Steuerrechnung. Das sind 4.452 €.
Schritt 5: Verlusttopf und freier Pauschbetrag decken einen Teil ab. Im Beispiel gibt es keinen nutzbaren Verlusttopf. Vom Sparer-Pauschbetrag sind noch 1.000 € frei. § 20 Absatz 9 EStG nennt 1.000 € für eine Einzelperson und 2.000 € für zusammen veranlagte Ehegatten. Nach dem freien Betrag bleiben 3.452 € Bemessungsgrundlage.
Schritt 6: Die Steuer wird berechnet. § 32d Absatz 1 EStG setzt für diese Kapitaleinkünfte 25 % Einkommensteuer an. Der Solidaritätszuschlag beträgt nach § 4 SolzG 5,5 % der Steuer. Ohne Kirchensteuer sind das 26,375 % der Bemessungsgrundlage. Im Beispiel entstehen rund 910,47 € Steuer. Von 12.000 € Bruttoverkauf bleiben rund 11.089,53 € netto.
So findest du den steuerfreien Verkaufsspielraum
Der steuerfreie Verkauf ist nicht einfach dein freier Pauschbetrag. Bei einem Aktien-ETF decken 1.000 € Pauschbetrag wegen der Teilfreistellung einen höheren Verkaufsgewinn ab. Dazu kommen mögliche Verluste und bereits angesetzte Vorabpauschalen. Der Verkaufserlös kann noch einmal deutlich höher sein, weil er aus Anschaffungskosten und Gewinn besteht.
Im Standardbeispiel hat jeder Anteil der ältesten Tranche vor Vorabpauschale 60 € Gewinn. Nach 2 € Vorabpauschale bleiben 58 €. Davon sind 70 % steuerlich relevant, also 40,60 € je Anteil. Ein freier Pauschbetrag von 1.000 € deckt damit rund 24,63 dieser alten Anteile ab. Bei 100 € Kurs entspricht das einem Verkauf von rund 2.463 €. Erst der darüber liegende Teil erzeugt in diesem Modell eine neue Steuer.
Diese Grenze gilt nur für die eingegebenen Daten. Hast du im selben Jahr bereits Zinsen, Ausschüttungen oder andere Gewinne erhalten, ist ein Teil des Pauschbetrags verbraucht. Trag deshalb nicht den erteilten Freistellungsauftrag ein, sondern nur den noch freien Betrag. Wie du ihn über mehrere Banken sinnvoll planst, zeigt der Freistellungsauftrag-Optimierer.
Was der Verlusttopf im Rechner bedeutet
Fondsverluste landen bei einer deutschen Depotbank grundsätzlich im allgemeinen Verlustverrechnungstopf. Ein Aktienverlusttopf ist etwas anderes. § 20 Absatz 6 EStG beschränkt Verluste aus der Veräußerung einzelner Aktien auf Gewinne aus Aktien. Ein ETF ist rechtlich ein Investmentfonds und keine einzelne Aktie. Trag deshalb nur einen Verlustbetrag ein, den deine Bank tatsächlich gegen den ETF-Gewinn nutzen kann.
Der Rechner addiert den nutzbaren allgemeinen Verlusttopf und den noch freien Sparer-Pauschbetrag. Beides reduziert die positive steuerliche Bemessungsgrundlage. Er bildet keine bankübergreifende Verlustbescheinigung und keine gemeinsame Veranlagung nach. Liegen Fonds und Verluste bei verschiedenen Banken, kann die tatsächliche Verrechnung erst über die Steuererklärung erfolgen.
Häufige Fehler bei der Eingabe
Der Depotdurchschnitt ersetzt FIFO nicht. Ein angezeigter durchschnittlicher Einstandskurs beschreibt das gesamte Depot. Ein Teilverkauf betrifft aber zuerst die ältesten Anteile. Verwende deshalb Kauftranchen und nicht den Durchschnitt über alle Anteile.
Der Verkaufserlös ist nicht der Gewinn. Von einer Auszahlung von 10.000 € kann ein großer Teil eigenes eingezahltes Kapital sein. Steuerlich zählt der Unterschied zwischen Erlös und Anschaffungskosten der verkauften Anteile. Genau diese Trennung nimmt der Rechner vor.
Die Vorabpauschale ist kein Steuerbetrag. In das Feld gehört die Summe der angesetzten Vorabpauschalen je Anteil, nicht die darauf abgebuchte Steuer. Deine Steuerbescheinigungen und Abrechnungen sind dafür die bessere Quelle als eine Schätzung. Die jährliche Berechnung findest du im Vorabpauschale-Rechner.
Die Fondsart kommt nicht aus dem Namen. Ein ETF auf einen Aktienindex hat nicht automatisch die steuerliche Einstufung als Aktienfonds. Maßgeblich sind die Anlagebedingungen und die Einordnung deiner Bank. Die gesetzlichen Quoten und einen eingebetteten Rechner findest du unter Teilfreistellung bei ETFs.
Orderkosten und Kursschwankungen fehlen. Eine Börsenorder kann Gebühren verursachen. Zwischen Eingabe und Ausführung kann sich der Kurs ändern. Wenn du einen festen Nettobetrag brauchst, plane deshalb einen kleinen Puffer ein. Der Rechner zeigt eine nachvollziehbare Modellrechnung, keine garantierte Auszahlung.
Vom Steuerverkauf zum Entnahmeplan
Ein einzelner steueroptimierter Verkauf beantwortet noch nicht, wie lange dein Depot reicht. Dafür brauchst du Rendite, Inflation und eine regelmäßige Entnahmerate. Diese zweite Ebene modelliert der Entnahmeplan-Rechner. Wenn du zuerst deine langfristige Zielsumme bestimmen willst, beginne mit dem Finanzielle-Freiheit-Rechner.
Für eine jährliche Entnahme kannst du den FIFO-Rechner mehrfach verwenden. Aktualisiere nach jedem Verkauf die verbleibenden Anteile. Entferne vollständig verkaufte Tranchen. Reduziere die erste nur teilweise verkaufte Tranche um die verkaufte Stückzahl. Passe den noch freien Pauschbetrag und den Verlusttopf an. So bleibt die nächste Modellrechnung näher an deinem tatsächlichen Depot.
Die Bankabrechnung ist am Ende die maßgebliche Zahl. Sie kennt Bruchstücke, steuerliche Anschaffungsdaten, Fondsklassifikation und bereits angesetzte Vorabpauschalen genauer als eine manuelle Eingabe. Nutze den Rechner deshalb für die Planung vor der Order und die Abrechnung danach für die Kontrolle.